Münzen und eine Banknote liegen auf einer Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.

Die Deutsche Rentenversicherung informiert zu Falschmeldungen bezüglich des Lebensnachweises.

Foto: Fernando Gutierrez-Juarez

Rente

Rentenversicherung warnt! Falschmeldung zur Rente verunsichert Millionen Betroffene

1. August 2025 // 10:00

Millionen Rentner in Deutschland sind derzeit verunsichert: Eine Falschmeldung zur Rentenzahlung macht die Runde – die Rentenversicherung widerspricht deutlich.

Deutsche Rentenversicherung warnt vor Falschmeldungen

Viele Menschen in Deutschland sind im Alter auf die Rente angewiesen. Monatlich bekommen Bezieher ihren Geldbetrag automatisch aufs Konto. Wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt, sind diesbezüglich aktuell Falschmeldungen im Umlauf, die für Verunsicherung bei Millionen Rentnerinnen und Rentnern sorgt.

Rentner verunsichert wegen „Lebensnachweis“

„Ab August sähe eine neue Regelung vor, dass alle Rentnerinnen und Rentner selbst aktiv werden müssten, um künftig noch ihre Rente beziehen zu können. All jene, die sich nicht rechtzeitig darum kümmerten, der Deutschen Rentenversicherung einen Lebensnachweis zu schicken, müssten damit rechnen, dass ihre Rente eingestellt wird“, heißt es in dem offiziellen Schreiben der Deutschen Rentenversicherung.

Rentner in Deutschland brauchen keinen Lebensnachweis zu übermitteln

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt jeden Monat rund 26 Millionen Renten aus – automatisch und weltweit. Damit dies reibungslos funktioniert, braucht sie verschiedene Informationen, wie zum Beispiel den Wohnort, die Kontoverbindung oder auch, ob die berechtigte Person noch lebt. Letzteres erfährt die Deutsche Rentenversicherung in der Regel automatisch über die Meldebehörden. So wird im Todesfall sichergestellt, dass keine Rente überzahlt wird.

Lebensnachweise-Regelung für Rentner im Ausland

Entgegen den Meldungen in den sozialen Medien müssen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland grundsätzlich keine Lebensnachweise erbringen. Bei einem Wohnsitz im Ausland funktioniert das allerdings anders.

Hier müssen die rentenberechtigten Personen grundsätzlich einmal jährlich einen sogenannten Lebensnachweis erbringen. Doch von den rund 1,7 Millionen Renten, die die Deutsche Rentenversicherung ins Ausland zahlt, wird für rund 1,2 Millionen dieser Rentenzahlungen der Lebensnachweis bereits wie in Deutschland automatisch über einen Datenabgleich zwischen den zuständigen Behörden erbracht. Das gilt zum Beispiel für Länder wie Australien, Italien, Spanien und Österreich.

In diesem Fall müssen Rentner einen Lebensnachweis übermitteln

Nur bei Ländern, mit denen dieser Datenabgleich nicht möglich ist, müssen die dort ansässigen Rentnerinnen und Rentner jährlich im Sommer selbst nachweisen, dass sie noch am Leben sind. In diesem Jahr wurden die entsprechenden Unterlagen im Juni und Juli per Post zusammen mit der Rentenanpassungsmitteilung verschickt.

Wichtige Fragen rund um den Lebensnachweis

Was ist der Lebensnachweis für Rentnerinnen und Rentner?

Nur betroffene Rentnerinnen und Rentner, die im Ausland leben, werden einmal im Jahr aufgefordert, einen Lebensnachweis zu erbringen. So wird im Todesfall sichergestellt, dass keine Rente überzahlt wird. Die dafür notwendigen Unterlagen werden regelmäßig zusammen mit der Rentenanpassungsmitteilung verschickt. Der Versand der Rentenanpassungsmitteilung und der Unterlagen zum Lebensnachweis erfolgt jeweils im Juni und Juli eines Jahres. Auch Rentnerinnen und Rentner, die zwar in Deutschland leben, aber ihr Bankkonto im Ausland haben, werden angeschrieben. Entgegen den Meldungen in den sozialen Medien müssen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland grundsätzlich keine Lebensnachweise erbringen.

Müssen alle Rentnerinnen und Rentner im Ausland Lebensnachweise erbringen?

Rentnerinnen und Rentner, die in einem Land leben, mit dem Deutschland einen Datenabgleich über die Sterbedaten vornimmt, brauchen keinen Lebensnachweis zu erbringen. Sie erhalten mit der jährlichen Rentenanpassungsmitteilung auch keine Unterlagen zum Lebensnachweis. Auch Rentnerinnen und Rentner in Deutschland werden nicht aufgefordert, einen Lebensnachweis zu erbringen. Auch sie erhalten keine entsprechenden Aufforderungen zugesandt.

Wie funktioniert der Lebensnachweis für Rentnerinnen und Rentner im Ausland?

Dafür stehen unterschiedliche Verfahren zur Auswahl. Der Lebensnachweis kann sowohl papiergebunden als auch digital erbracht werden. Für den Digitalen Lebensnachweis nutzt man den persönlichen QR-Code und die PostIdent-App. Das ist kostenlos und bequem von zu Hause aus nutzbar. Wie der Digitale Lebensnachweis genau funktioniert, wird anhand einer Schritt-für-Schritt-Anleitung und eines Erklärvideos auf der Webseite des Renten Service erläutert.

Was passiert, wenn ich keinen Lebensnachweis erbringe?

Rentnerinnen und Rentner, die im Ausland leben und es versäumen, einen Lebensnachweis fristgerecht zu erbringen, müssen damit rechnen, dass ihre Rente eingestellt wird. Das erfolgt regelmäßig zum 30. November eines Jahres. Die Rente kann erst dann wieder gezahlt werden, wenn der Lebensnachweis erbracht wurde. Dieses Vorgehen betrifft grundsätzlich nur Rentnerinnen und Rentner im Ausland.

Was passiert, wenn das Anschreiben und die Aufforderung für den Lebensnachweis verloren gegangen sind?

Sollten Unterlagen ganz oder teilweise verloren gegangen sein, kann jederzeit eine Ersatzbestellung durchgeführt werden. Hinweis: Entgegen den Meldungen in den sozialen Medien müssen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland grundsätzlich keine Lebensnachweise erbringen. Es ist daher auch nicht nötig, Ersatzunterlagen zu bestellen, wenn man glaubt, die Post von der Deutschen Rentenversicherung verpasst zu haben. Rentnerinnen und Rentner im Ausland dagegen sind seit Juni 2025 aufgerufen, Lebensnachweise für dieses Jahr einzureichen.

Müssen Rentnerinnen und Rentner im Ausland, die mehrere Renten erhalten, auch mehrere Lebensnachweise einreichen?

Ja, bei Rentnerinnen und Rentnern, die beispielsweise eine Alters- und eine Hinterbliebenenrente erhalten, können mehrere Lebensnachweise erforderlich sein. Das liegt an den unterschiedlichen Postabrechnungsnummern und Postrentennummern. Rentnerinnen und Rentner im Ausland sollten darauf achten, welche Unterlagen ihnen mit der Rentenanpassungsmitteilung geschickt wurden. Wer mehrere Schreiben bekommen hat, muss den Lebensnachweis für jedes einzelne Schreiben erbringen. (pm/fk)