Mehrere Geldscheine stecken in einem Glas und ragen teilweise heraus.

Für viele Empfänger von Witwen- oder Witwerrenten gibt es neue Entwicklungen, die finanzielle Auswirkungen haben können.

Foto: Julia Steinbrecht

Rente

Rückzahlungen drohen: Wann Sie bei der Witwenrente Geld verlieren

18. August 2025 // 15:30

Wer zusätzlich zur Hinterbliebenenrente Einnahmen erzielt, sollte jetzt genau hinsehen – Änderungen bei der Berechnung sind möglich.

BSG-Urteil bringt Klarheit für Witwen und Witwer

Mit einer Grundsatzentscheidung hat das Bundessozialgericht (BSG) festgelegt: Bei der Berechnung von Hinterbliebenenrenten wie der Witwen- oder Witwerrente werden steuerliche Verlustvorträge nicht mehr berücksichtigt. Es zählt nur das real verfügbare Einkommen – nicht, was das Finanzamt steuerlich ansetzt.

Einkommensverrechnung nicht mehr erlaubt

Im konkreten Fall hatte eine Witwe frühere Verluste aus ihrer Tätigkeit als Schaustellerin geltend gemacht. Diese hatten ihre Steuerlast auf null gedrückt. Dennoch verlangte die Deutsche Rentenversicherung über 12.000 Euro an zu viel gezahlter Rente zurück – zu Recht, wie das BSG nun bestätigte.

Rückforderungen können drohen

Für viele Hinterbliebene hat das Urteil weitreichende Folgen. Wer in der Vergangenheit steuerlich Verluste verrechnet hat und dadurch eine höhere Witwenrente erhielt, muss mit Rückforderungen rechnen. Auch bei neuen Anträgen gelten die Verlustvorträge nicht mehr als einkommensmindernd.

Steuerbescheid reicht nicht mehr aus

Das Gericht macht deutlich: Für die Rente ist entscheidend, was tatsächlich erwirtschaftet wird – nicht, ob darauf Steuern gezahlt werden. Deshalb sollten Hinterbliebene ihre Einnahmen künftig besonders sorgfältig dokumentieren und prüfen lassen, ob eine Anrechnung droht.

Mehr Transparenz im System

Ziel des Urteils ist laut BSG mehr Gerechtigkeit im Rentensystem. Wer wirtschaftlich nicht auf die Witwenrente angewiesen ist, soll auch nicht über steuerliche Tricks profitieren. Für Betroffene heißt das: Bescheide prüfen, Anträge überdenken und frühzeitig beraten lassen. Das berichtete unter anderem das Portal finanz.de mit Bezug auf einen Bericht von gegen-hartz.de.

Dieser Artikel erschien erstmals am 02.07.2025