
Selbst im Ruhestand kann eine Scheidung zu einer Kürzung der Rente führen – es gibt aber Ausnahmen.
Foto: Sebastian Kahnert
Scheidung im Ruhestand: Das passiert mit den Rentenpunkten
Auch Rentner müssen bei einer Scheidung oft Rentenpunkte abgeben – der Versorgungsausgleich macht es möglich.
Versorgungsausgleich betrifft auch Rentner
Wer sich scheiden lässt, muss in Deutschland in der Regel mit einem Versorgungsausgleich rechnen – und das gilt auch für Menschen, die bereits im Ruhestand sind. Entscheidend ist nicht der Zeitpunkt der Scheidung, sondern die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Das berichtet t-online.de.
Wie der Versorgungsausgleich funktioniert
Beim Versorgungsausgleich werden alle Altersvorsorgeansprüche beider Ehepartner verglichen – dazu zählen gesetzliche Rentenpunkte ebenso wie betriebliche und private Anwartschaften. Besteht ein Ungleichgewicht, werden Ansprüche vom Partner mit den höheren Anwartschaften auf den anderen übertragen. Für Rentner bedeutet das in der Regel eine Kürzung der laufenden Rente.
Zeitpunkt der Kürzung
Die Anpassung erfolgt erst, wenn die Scheidung und der Versorgungsausgleich rechtskräftig sind. Bis dahin bleibt die Rente unverändert. Erst danach nimmt die Deutsche Rentenversicherung die Kürzung vor, während der andere Partner später mit einem entsprechend höheren Rentenanspruch in den Ruhestand geht.
Möglichkeiten zum Verzicht
Ehepaare können den Versorgungsausgleich einvernehmlich ganz oder teilweise ausschließen – entweder bereits im Ehevertrag oder durch eine Vereinbarung im Rahmen der Scheidung. In beiden Fällen muss das Familiengericht zustimmen. (isw)