Eine Rentnerin hält verschiedene Euroscheine in ihren Händen. Nicht jede Rente bleibt steuerfrei – mit steigenden Renten steigt oft auch die Steuerpflicht. Wer unter dem Freibetrag bleibt, kann sich per Nichtveranlagungsbescheinigung befreien lassen.

Nicht jede Rente bleibt steuerfrei – mit steigenden Renten steigt oft auch die Steuerpflicht. Wer unter dem Freibetrag bleibt, kann sich per Nichtveranlagungsbescheinigung befreien lassen.

Foto: Hildenbrand/dpa

Rente

Steuer-Schock im Alter? Was Rentner jetzt wissen müssen

31. Mai 2025 // 11:00

Viele Rentner müssen inzwischen eine Steuererklärung abgeben – oft überraschend. Wer wenig Einkommen hat, kann sich aber befreien lassen. Wann das gilt und was sich in diesem Jahr ändert, erklärt der Lohnsteuerberatungsverbund.

Viele Rentner gehen davon aus, dass sie keine Steuererklärung abgeben müssen. Doch das stimmt nur, wenn ihre Einkünfte unter dem jährlichen Grundfreibetrag liegen. Durch Rentenerhöhungen sind jedoch viele Rentner inzwischen steuerpflichtig – vor allem Bezieher der gesetzlichen Rente. Entscheidend ist der sogenannte Besteuerungsanteil: Wer 2025 erstmals Rente bezieht, muss 83,5 % davon versteuern. Der Freibetrag, der sich daraus ergibt, gilt zwar lebenslang, erhöht sich aber nicht bei späteren Rentenanpassungen, erläutert der Lohnsteuerberatungsverbund.

Werbungskosten und private Renten

Pauschal wird ein Werbungskostenbetrag von 102 Euro angerechnet. Wer höhere Kosten – etwa durch eine Steuerberatung – hat, kann diese geltend machen. Bei privaten Rentenversicherungen ohne staatliche Förderung wird nur ein kleiner Teil versteuert, der sogenannte Ertragsanteil. Dieser hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab. Beginnt die Auszahlung mit 65 oder 66 Jahren, beträgt der steuerpflichtige Anteil 18 Prozent.

Pensionen müssen vollständig versteuert werden

Wer eine Pension erhält, etwa als ehemaliger Beamter oder Betriebsrentner, muss diese grundsätzlich komplett versteuern. Allerdings wird ein Freibetrag gewährt. Für neu pensionierte Beamte liegt dieser 2025 bei maximal 1.287 Euro, 2026 sinkt er auf 1.248 Euro.

Nichtveranlagungsbescheinigung kann Steuererklärung ersetzen

Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag (2025: 12.096 Euro, 2026: 12.348 Euro, bei Ehepaaren jeweils doppelt so hoch), kann beim Finanzamt eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt werden. Sie befreit von der Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung – solange sich die Einkommensverhältnisse nicht ändern. Der Lohnsteuerberatungsverbund empfiehlt, diesen Antrag rechtzeitig zu stellen.

Altersentlastungsbetrag kann Steuerlast mindern

Rentner, die das 64. Lebensjahr vollendet haben, profitieren zudem vom Altersentlastungsbetrag. 2025 beträgt er 13,2 Prozent der relevanten Einkünfte, maximal 627 Euro. Auch dieser Betrag kann helfen, unter dem Grundfreibetrag zu bleiben. (pm/axt)