
Die Witwenrente fällt bei erneuter Heirat weg. Was viele nicht wissen: Du kannst trotzdem Geld bekommen – mit einem formlosen Antrag auf Abfindung.
Foto: Annette Riedl
Tausende Bürger haben Anspruch auf Abfindung bei Witwenrente: Einfacher Antrag reicht
Wer nach dem Tod des Partners Witwen- oder Witwerrente bekommt, verliert den Anspruch bei Wiederheirat. Doch es gibt Geld vom Staat – als Abfindung.
Witwenrente endet bei neuer Ehe – Abfindung möglich
Wer nach dem Tod des Ehe- oder Lebenspartners eine Witwen- oder Witwerrente bezieht, verliert diesen Anspruch, wenn er erneut heiratet oder eine neue eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht.
Doch keine Sorge: Die Deutsche Rentenversicherung zahlt in diesem Fall eine einmalige Abfindung – als finanziellen Ausgleich.
So funktioniert die Abfindung
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Wichtig: Die neue Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde muss mit eingereicht werden.
Die Höhe hängt davon ab, ob du eine große oder kleine Witwenrente bekommst:
- Große Witwen-/Witwerrente: Zwei Jahresbeträge der durchschnittlichen letzten 12 Monate (ohne das sogenannte „Sterbevierteljahr“).
- Kleine Witwen-/Witwerrente: Höhe abhängig vom alten oder neuen Rentenrecht – in der Regel deutlich geringer.
Wurde dein eigenes Einkommen auf die Rente angerechnet, zählt nur der reduzierte Auszahlungsbetrag für die Abfindung. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung mit. Mehr dazu erfahrt ihr hier. (dm)