
Witwen- oder Witwerrente? Die Rechte sind identisch – nur viele Männer beantragen sie nicht.
Foto: Gutierrez-Juarez/ Symbolbild
Tausende Euro Rentenanspruch ungenutzt! Diese wichtige Hilfe lassen Männer oft liegen
Viele Männer wissen nicht, dass sie Anspruch auf Witwerrente haben – und verschenken damit oft tausende Euro.
Männer verschenken oft Rentenansprüche
Wenn die Ehefrau stirbt, steht für viele Männer die Welt still. Neben der Trauer folgt nicht selten auch finanzielle Unsicherheit. Was viele nicht wissen: Männer haben den gleichen Anspruch auf Hinterbliebenenrente wie Frauen – die Witwerrente. Wer sie nicht beantragt, verzichtet unter Umständen auf mehrere tausend Euro.
Gleiche Rechte, anderer Name
Rechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen Witwen- und Witwerrente. Beide sind Teil der Hinterbliebenenrente der Deutschen Rentenversicherung. Männer können – wie Frauen – die kleine (25 % der Rente) oder die große Witwerrente (55 %) beantragen. Dennoch hält sich hartnäckig der Irrglaube, nur Frauen würden im Todesfall ihres Partners unterstützt.
Antrag ist Pflicht – sonst kein Geld
Ein entscheidender Punkt: Die Witwerrente wird nicht automatisch gezahlt. Männer müssen sie aktiv beantragen – entweder online, direkt bei der Deutschen Rentenversicherung oder im Versicherungsamt der Gemeinde. Wer zu lange wartet, verliert Geld, denn die Rente wird nicht unbegrenzt rückwirkend gezahlt. Das Antragsdatum entscheidet über die Höhe der Nachzahlung.
Voraussetzungen und Dauer
Für beide Rentenarten gilt: Die Ehe muss mindestens ein Jahr bestanden haben, es sei denn, der Tod erfolgte durch einen Unfall. Für die große Witwerrente müssen Männer aktuell mindestens 46 Jahre alt sein, erwerbsgemindert oder Vater eines Kindes unter 18 Jahren. Das Mindestalter steigt bis 2029 auf 47 Jahre. Jüngere Männer ohne Kinder oder Erwerbsminderung erhalten nur die kleine Witwerrente, begrenzt auf zwei Jahre.
Einkommen kann angerechnet werden
Eigene Einkünfte wie Gehalt, andere Renten oder Mieteinnahmen werden oberhalb eines Freibetrags zu 40 % auf die Witwerrente angerechnet. In den ersten drei Monaten nach dem Todesfall – dem sogenannten Sterbevierteljahr – zahlt die Rentenversicherung jedoch die volle Rente des verstorbenen Partners, ohne eigenes Einkommen zu berücksichtigen. Das berichtet das Portal ruhr24.de. (mb)