
Seit 2023 dürfen Rentner unbegrenzt hinzuverdienen – auch bei vorgezogener Altersrente. Abschläge sollten aber einkalkuliert werden.
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Vollzeit arbeiten und trotzdem Rente beziehen – so funktioniert‘s
Wer im Ruhestand arbeitet, kann Rente und Gehalt kombinieren. Je nach Alter wirken sich Beiträge sogar noch renten-erhöhend aus.
Arbeiten im Ruhestand ohne Grenzen
Seit dem 1. Januar 2023 dürfen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland unbegrenzt hinzuverdienen – auch in Vollzeit. Das gilt nicht nur für Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, sondern auch für Bezieher einer vorgezogenen Altersrente. Die bisherige Hinzuverdienstgrenze ist entfallen, wodurch sich der Übergang vom Beruf in den Ruhestand flexibel gestalten lässt, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.
Vorzeitige Altersrente mit Job kombinieren
Zu den vorgezogenen Altersrenten zählen die Rente für langjährig Versicherte (35 Versicherungsjahre), für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) sowie für schwerbehinderte Menschen. Wer vorzeitig in Rente geht, muss mit Abschlägen rechnen – 0,3 Prozent pro Monat bis maximal 14,4 Prozent. Die sogenannte Flexi-Rente erlaubt es, diese Einbußen durch Arbeitseinkommen abzufedern.
Beiträge und Steuern im Blick behalten
Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze sind arbeitende Rentner weiterhin rentenversicherungspflichtig. Die zusätzlichen Beiträge erhöhen später die Rente. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze entfällt die Pflicht zur eigenen Beitragszahlung – es sei denn, man entscheidet sich freiwillig dafür, um die Rente weiter zu steigern. Zusatzeinkommen kann steuerpflichtig sein, weshalb eine Steuererklärung ratsam ist.
Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus
Wer möchte, kann die Rente auch hinauszögern. Für jeden Monat, den man nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitet und keine Rente bezieht, gibt es einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Nach einem Jahr entspricht das einem Plus von sechs Prozent – zusätzlich zu den laufenden Beiträgen. So berichtet mainpost.de.
Flexible Vertragslösungen möglich
Auch bestehende Arbeitsverträge lassen sich anpassen, um über das Renteneintrittsalter hinaus beschäftigt zu bleiben. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können Befristungen mehrfach verlängern. So bleibt der Beruf auch im Ruhestand Teil des Lebens – ob aus finanziellen Gründen oder aus Freude an der Arbeit. (mb)