Eine Rentnerin zählt Geld.

Rund drei Millionen Menschen erhalten einen Rentenzuschlag. Doch ab Dezember 2025 drohen Kürzungen der Witwenrente.

Foto: Marijan Murat

Rente

Witwenrente in Gefahr: Millionen Betroffenen droht Kürzung ab 2025

17. Juni 2025 // 11:00

Ab Ende 2025 kann ein neuer Rentenzuschlag zum Problem werden. Viele Hinterbliebene müssen mit Kürzungen rechnen – und wissen nichts davon.

Witwenrente nach dem Todesfall

Wer seinen Ehe- oder Lebenspartner verliert, kann unter bestimmten Bedingungen Witwen- oder Witwerrente beantragen. In den ersten drei Monaten – dem sogenannten Sterbevierteljahr – wird die volle Rente des Verstorbenen ausgezahlt. Danach folgt die reguläre Witwenrente.

Zuschlag für frühere Erwerbsminderungsrentner

Seit Juli 2024 erhalten Personen, die zwischen 2001 und 2018 erstmals Erwerbsminderungsrente bezogen haben, einen Zuschlag. Dieser beträgt:

  • 7,5 Prozent, wenn der Rentenbeginn zwischen 2001 und Juni 2014 lag
  • 4,5 Prozent, bei Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018

Auch Personen, die aktuell Alters- oder Hinterbliebenenrente erhalten und vorher eine Erwerbsminderungsrente bezogen, profitieren davon – zum Beispiel bei Witwen-, Waisen- oder Erziehungsrenten. Voraussetzung: Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018 und keine eigene Rente des Verstorbenen. Rund drei Millionen Menschen erhalten diesen Zuschlag.

Ab Dezember 2025: Weniger Witwenrente möglich

Bis November 2025 wird der Zuschlag nicht auf die Witwenrente angerechnet. Ab Dezember 2025 jedoch gilt er als Einkommen und kann die Witwenrente kürzen, wenn der Freibetrag von derzeit 1.038,05 Euro überschritten wird. Dazu zählt auch die eigene Altersrente der Hinterbliebenen.

Wer möchte, kann zu Lebzeiten ein Renten-Splitting wählen, um später unabhängig von der Witwenrente abgesichert zu sein. Das berichtet die Main-Post. (feh)