Ein sehr voller Aktenordner liegt auf einem Tisch.

Wer seine Pensionskasse privat weiterfinanziert hat, kann sich zu viel gezahlte Beiträge auf Kranken- und Pflegeversicherung erstatten lassen.

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Rente

Zu hohe Beiträge! So holen sich Millionen Rentner bares Geld zurück

21. August 2025 // 23:55

Viele Rentner zahlen zu hohe Krankenkassenbeiträge auf Pensionskassen. Mit Nachweis und Antrag kann Geld zurückgeholt werden.

Private Finanzierung spart Beiträge

Viele Rentner im gesetzlichen Krankenversicherungssystem zahlen zu hohe Beiträge auf Leistungen aus Pensionskassen. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob der Vertrag nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ausschließlich privat weitergeführt wurde – also ohne Beteiligung des Arbeitgebers. Fehlt der betriebliche Bezug, ist dieser Abschnitt beitragsfrei.

Nur der betriebliche Teil wird belastet

Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung erhebt Beiträge nur auf den betrieblichen Anteil der Versorgung. Wurde der Vertrag später privat fortgeführt oder neu abgeschlossen, zählt dieser Abschnitt wie eine private Lebensversicherung – er bleibt in der Krankenversicherung der Rentner, KVdR beitragsfrei. Für freiwillig Versicherte gilt das nicht: Dort werden auch private Abschnitte als Einnahmen gewertet. Das berichtet das Finanzportal finanz.de.

Freibetrag und 120-Monats-Regel beachten

Pflichtversicherte Rentner profitieren vom monatlichen Freibetrag, der 2025 bei 187,25 Euro liegt – allerdings nur für den betrieblichen Anteil. Bei Einmalzahlungen greift die sogenannte 120-Monats-Regel: Hier wird der Betrag auf zehn Jahre verteilt und anteilig verbeitragt. Auch dabei ist die Aufteilung in privat und betrieblich entscheidend.

Unterlagen sammeln und Fristen wahren

Viele Krankenkassen berechnen die Beiträge bislang pauschal – auch bei Verträgen, die längst privat weiterlaufen. Betroffene sollten Verträge, Nachträge und Beitragsverläufe prüfen und die Aufteilung bei der Pensionskasse einfordern. Abweichende Berechnungen der Kasse können per Widerspruch korrigiert werden – aber nur innerhalb eines Monats.

Erstattung nur bis vier Jahre rückwirkend möglich

Zu viel gezahlte Beiträge lassen sich nur vier Jahre rückwirkend erstatten. Deshalb sollten Betroffene rasch handeln und die Neuberechnung schriftlich beantragen. Die potenziellen Einsparungen sind erheblich – gerade bei langjährigen Verträgen und höheren Auszahlungen. (mb)