
Arbeitgeber dürften sich wohl großzügig zeigen, wenn Beschäftigte ihren Impftermin während der Arbeitszeit wahrnehmen wollen.
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Bekomme ich für meine Corona-Impfung frei?
Termine für Corona-Schutzimpfungen sind begehrt. Bekommen Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber dafür frei?
„Das ist noch umstritten“
Diese Frage sei rechtlich und gerichtlich noch nicht geklärt, erklärt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein (DAV). „Das ist noch umstritten.“ Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürften Walentwoski zufolge aber großzügig sein. „Es geht ja um den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter.“ Gibt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern frei, gelte das nur für den Termin, und nicht für den ganzen Tag.
„Ganz normaler Urlaubstag“
Wer sich an einem Tag impfen lässt, an dem er oder sie ohnehin Urlaub hat, kann sich das nicht auf die Arbeitszeit anrechnen lassen. „Dann ist das ja schon bezahlt freigestellt sozusagen, also dann zählt das als ganz normaler Urlaubstag“, so Walentowski. (dpa)