
Verbraucher müssen keine Gutscheine statt Rückzahlungen für Reisen akzeptieren.
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Corona-Ausfall: Gutschein für Reise reicht nicht
Wer eine Reise gebucht hat, die wegen der Corona-Epidemie ausfällt, muss sich nicht mit einem Gutschein abfinden. „Das ist nicht zulässig“, sagt Annabel Oelmann, Chefin der Verbraucherzentrale Bremen.
Bundesregierung erlaubt Gutscheine
Die Rechtslage war lange Zeit klar: Wegen der internationalen Reisewarnung gab es das Geld für gebuchte Reisen zurück. Doch der aktuelle Vorstoß der Bundesregierung, die Verbraucher mit Gutscheinen abzuspeisen, verunsichert die Verbraucher.
Recht auf Erstattung
„Betroffene Verbraucher haben in diesen Fällen ein Recht auf Erstattung der bereits gezahlten Beträge und müssen keinen Gutschein akzeptieren“, so Oelmann. Mit der Diskussion um Zwangsgutscheine werde das Vertrauen der Verbraucher in erheblichem Maße beschädigt.
Corona-Ausfall: Gutschein für Reise reicht nicht Wer eine Reise gebucht hat, die wegen der Corona-Epidemie ausfällt, muss sich nicht mit einem Gutschein abfinden. „Das ist nicht zulässig“, sagt Annabel Oelmann, Chefin der Verbraucherzentrale Bremen.