
Experten raten, Eintrittskarten möglichst nur über seriöse Portale oder den Veranstalter selbst zu kaufen.
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Der Konzert-Sommer steht vor der Tür: Das gilt beim Ticketkauf
Im Sommer stehen wieder Konzerte und Festivals an. Was beim Ticketkauf gilt und was Besucher vermeiden sollten, verraten Experten.
Verbindlicher Kaufvertrag
Mit einem Ticketkauf geht man einen verbindlichen Kaufvertrag ein – unabhängig davon, ob die Leistung in Anspruch genommen wird. Vertragspartner ist meist der Veranstalter, der auch auf dem Ticket steht, und nicht Vorverkaufsstelle, Online-Händler oder gar Künstler. Daher raten die Experten der ARAG-Versicherung, einen genauen Blick auf das Rücktrittsrecht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu werfen.
Widerrufsrecht gilt nicht immer
Hier könnten beispielsweise Ausnahmen im Krankheitsfall geregelt sein. Ein Anspruch darauf besteht andernfalls nicht, hier sind Kunden auf die Kulanz des Veranstalters angewiesen. Das gleiche gilt bei Online-Tickets: Das beim Online-Kauf grundsätzlich bestehende Widerrufsrecht gilt nicht für den Kauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen an einem festen Termin oder in einem bestimmten Zeitraum.
Blick in die Bewertungen werfen
Außerdem raten die Experten, Eintrittskarten möglichst nur über seriöse Portale oder den Veranstalter selbst zu kaufen. So hat man im Zweifelsfall zumindest einen Ansprechpartner. Wer unbedingt über inoffizielle Ticketwebseiten an Konzertkarten kommen möchte, sollte einen Blick in die Bewertungen werfen. Dort könnte es bereits Hinweise auf unseriöse Praktiken geben.