Kaffeemaschine

Viele Arbeitnehmer befürchten, dass der Arbeitgeber nun auch die Kaffeemaschine im Büro abschaffen könnte, um Energie zu sparen.

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Energiesparen: Welche Geräte darf der Arbeitgeber abstellen?

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Von nord24
24. Oktober 2022 // 10:47

Energiesparen ist das Gebot der Stunde. Da befürchten Beschäftigte auch am Arbeitsplatz Einschränkungen - zum Beispiel das Abstellen der Kaffeemaschine.

Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht

Prinzipiell gilt: "Kaffeemaschinen muss der Arbeitgeber grundsätzlich nicht zur Verfügung stellen", sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Daher könne er auch entscheiden, ob das Gerät nur zeitlich begrenzt laufen darf oder ganz abgeschafft wird. Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, hat der aber laut Meyer unter Umständen bei der Frage nach der Abschaffung der Kaffeeversorgung ein Mitbestimmungsrecht.

Kommt auf Einzelfall an

Bei vielen Fragen wird es auf den Einzelfall ankommen. Will der Arbeitgeber etwa den Fahrstuhl abstellen, ist das laut Meyer nur in wenigen Fällen problemlos möglich. Beschäftigte, die aus gesundheitlichen Gründen einen barrierefreien Arbeitsplatz benötigen, haben in der Regel einen Anspruch auf die Nutzung des bestehenden Fahrstuhls. Eines aber müsse der Arbeitgeber grundsätzlich nicht dulden, so Meyer. Bringen Beschäftigte eigene Heizlüfter mit, kann der Arbeitgeber deren Gebrauch untersagen. (dpa)