Ein beschädigtes Auto nach einem Unfall

Hilfreich: Die Internationale Versicherungskarte erleichtert nach einem Autounfall im Ausland die spätere Schadensmeldung bei der Versicherung.

Foto: Scheurer/dpa-tmn

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Europa-Trip mit Blechschaden? So schützt man sich vor Stress und Ärger

22. Juni 2025 // 17:00

Ein Unfall im Ausland kann Nerven kosten – wer vorbereitet ist, spart Zeit und Ärger.

Was tun bei einem Autounfall im Ausland?

Ein Urlaub mit dem Auto durch Europa kann Freiheit und Flexibilität bieten – doch auch ein Unfall ist möglich. Wer beispielsweise in Frankreich oder Italien unterwegs ist, sollte im Ernstfall vorbereitet sein. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) gibt dazu wertvolle Hinweise für Reisende.

Europäischer Unfallbericht und Versicherungskarte

Ein zentraler Tipp ist, stets den Europäischen Unfallbericht mitzuführen. Dieses Formular hilft, die Unfalldetails einheitlich zu erfassen. Ebenso wichtig: die Internationale Versicherungskarte. Sie enthält alle relevanten Versicherungsdaten und lässt sich bei der eigenen Versicherung anfordern – digital oder auf Papier. Beides erleichtert die spätere Abwicklung mit der Versicherung erheblich.

Richtiges Verhalten an der Unfallstelle

Kommt es tatsächlich zu einem Unfall, ist schnelles und korrektes Handeln entscheidend. Erst gilt es, sich selbst zu schützen: Warnweste anziehen, Unfallstelle absichern und gegebenenfalls den Notruf wählen. Danach sollten die Beteiligten Kontaktdaten austauschen, den Unfallbericht gemeinsam ausfüllen sowie Fotos und Videos der Szene anfertigen. Auch die Polizei sollte informiert werden – in manchen Ländern ist das Pflicht.

Versicherung und Landesrecht beachten

Hat man den Unfall verursacht, übernimmt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Liegt die Schuld bei anderen, ist der Schadensregulierungsbeauftragte in Deutschland Ansprechpartner für Ansprüche gegenüber ausländischen Versicherungen. Laut EVZ sollte eine Entschädigung binnen drei Monaten erfolgen – sofern die Schuldfrage klar ist. Achtung: Es gilt das Recht des Landes, in dem der Unfall passiert. Deshalb sollten Reparaturkosten gering gehalten werden, um Problemen mit der Erstattung vorzubeugen.

Mietwagen erfordert zusätzlichen Aufwand

Wurde ein Mietwagen beschädigt, ist der Vermieter umgehend zu informieren. Je nach Vertrag kann auch bei kleinen Schäden eine Benachrichtigung der Polizei notwendig sein. Wer hier auf Nummer sicher geht und sich einen Polizeieinsatz bestätigen lässt, schützt sich vor späteren Problemen. (dpa/skw)