
Wer seine Wertsachen im Freibad unbeaufsichtigt lässt, sollte wissen, dass die Hausratversicherung in der Regel nicht für einfache Diebstähle aufkommt.
Foto: Annette Riedl
Freibad und Diebstahl: Wann die Hausratversicherung zahlt
Die Sonne lockt ins Freibad – und Diebe auf die Liegewiese. Wie Versicherte sich absichern können, hängt auch von ihrer Police ab.
Wertsachen im Freibad: Ein unterschätztes Risiko
Die Freibadsaison beginnt und mit ihr steigt die Gefahr eines altbekannten Problems: Taschendiebstahl auf der Liegewiese. Wer Handy, Geldbörse oder Schlüssel unbeaufsichtigt lässt, setzt sich einem erheblichen Verlustrisiko aus – doch greift in solchen Fällen wirklich die Hausratversicherung?
Einfacher Diebstahl meist nicht versichert
„Wenn Wertsachen unbeaufsichtigt im Freibad liegen, leistet die Hausratversicherung in der Regel keinen Ersatz“, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Der Grund: Es handelt sich nicht um Einbruchdiebstahl, sondern lediglich um einfachen Diebstahl – und dieser ist in Standardtarifen meist ausgeschlossen.
Wann die Versicherung doch zahlt
Anders sieht es aus, wenn Wertgegenstände in einem verschlossenen Spind aufbewahrt wurden und der Dieb diesen gewaltsam aufbricht. Dann spricht man von Einbruchdiebstahl – und der ist durch die Hausratversicherung in der Regel abgedeckt. Auch bei Raub, also bei Diebstahl unter Gewaltandrohung, springt die Versicherung ein und ersetzt die Gegenstände zum Neuwert.
Police prüfen oder beim Versicherer nachfragen
Einige Versicherer bieten mittlerweile jedoch erweiterte Tarife an, bei denen auch einfacher Diebstahl bis zu einer bestimmten Summe abgedeckt ist. Der BdV empfiehlt, die eigene Versicherungspolice sorgfältig zu prüfen und sich im Zweifel direkt beim Anbieter über die genauen Leistungen zu informieren. Das berichtet Tageblatt.de. (mca)