
Eine „Frühstart“-Rente soll im Jahr 2026 eingeführt werden.
Foto: Schmidt
„Frühstart-Rente“ im Koalitionsvertrag: Was Kinder ab 6 Jahren bekommen sollen
Der neue Koalitionsvertrag bringt finanzielle Veränderungen: Die „Frühstart-Rente“ soll für Kinder ab 6 Jahren greifen und der Altersvorsorge dienen.
Finanzielle Auswirkungen des Koalitionsvertrags
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sind zahlreiche finanzielle Maßnahmen vorgesehen, die sich direkt auf die Konten der Bürgerinnen und Bürger auswirken könnten.
Zehn Euro fließen in die „Frühstart-Rente“
So soll im Jahr 2026 eine „Frühstart-Rente“ eingeführt werden. Für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, das in Deutschland eine Schule oder andere Bildungseinrichtung besucht, fließen dann pro Monat zehn Euro in ein Altersvorsorgedepot. Wenn man erwachsen ist, soll man privat weiter einen bestimmten Betrag einzahlen können.
Auszahlung im Rentenalter
Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein - ausgezahlt wird das Geld allerdings erst im Rentenalter. (dpa/yvo)