
Weniger Verbrauch nach dem Tausch der Heizungsanlage? Dann kann das eine Mieterhöhung rechtfertigen.
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Heizungstausch: Gilt das als Instandsetzung oder Modernisierung?
Was auf den ersten Blick womöglich nach Erbsenzählerei klingen mag, kann für Mieterinnen und Mieter einen bedeutenden Unterschied machen - im Geldbeutel.
Modernisierung umlegen
Zieht der Heizungstausch jetzt eine Mieterhöhung nach sich oder tut er das nicht? Für Laien eine nicht ganz einfach zu beantwortende Frage. Für Mietrechtsexperten entscheidet sie sich aber eben genau hierin. Denn für die Instandhaltung und deren Kosten ist grundsätzlich der Vermieter zuständig, nur Kosten für Modernisierungsmaßnahmen können Vermieter über die sogenannte Modernisierungsmieterhöhung auf die Mieter umlegen - höchstens jedoch acht Prozent der aufgewendeten Kosten pro Jahr.
Erhalt der Funktionsfähigkeit
Um Maßnahmen zur Instandhaltung handelt es sich, wenn sie dem Erhalt oder der Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit einer Heizung dienen. "Modernisierungen sind Baumaßnahmen, die den Gebrauchswert der Mietsache erhöhen oder die helfen, Energie einzusparen", sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Wer bei der Überprüfung der Modernisierungsmieterhöhung Hilfe braucht, kann sich zum Beispiel an einen örtlichen Mieterverein oder eine Verbraucherzentrale wenden.