
Sind die Preise für Heizöl außergewöhnlich stark angestiegen, muss das Jobcenter die tatsächlichen Heizkosten bezahlen und nicht nur einen nach dem Heizspiegel berechneten Betrag.
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Jobcenter muss unter Umständen auch höhere Heizkosten übernehmen
Das Jobcenter muss im Rahmen der Grundsicherung die tatsächlichen Heizölkosten übernehmen, wenn diese auf stark gestiegenen Heizölpreisen beruhen.
Tatsächliche Kosten gefordert
Das hat das Sozialgericht Hannover entschieden.Der Entscheidung lag der Fall eines Klägers zugrunde, der für die Heizperiode Oktober 2021 bis April 2022 die tatsächlich aufgewandten Heizölkosten in Höhe von 945,75 Euro erstattet haben wollte anstelle der vom Jobcenter nur in Höhe von 572,50 Euro gewährten.
Kläger hat Aufwendungen nachgewiesen
Das Jobcenter verweigerte die Zahlung der Differenz mit dem Hinweis auf den bundesweiten Heizspiegel für 2021. Die Kammer hat nun das Jobcenter zur Zahlung des Differenzbetrages an Brennstoffbeihilfe für die Heizperiode Oktober 2021 bis April 2022 in Höhe von 373,25 Euro verurteilt. Der Kläger hat nachgewiesen, dass seine höheren Aufwendungen für Heizöl nicht auf unangemessenem Heizverhalten, sondern auf zwischenzeitlich außergewöhnlich stark gestiegenen Heizölpreisen beruhten.