
Im Gockel-Kostüm hinterm Steuer? Klingt lustig, doch sicherer ist es, nach einem Taxi zu krähen.
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Karnevalszeit auf dem Höhepunkt: Darf ich als Superheld Auto fahren?
Die Faschings- und Karnevalzeit erreicht ihren Höhepunkt. Die Kostümpartys steigen. Doch darf man als Superheld oder Märchenprinzessin überhaupt ans Steuer? Die TÜV Nord klärt auf und gibt Tipps.
Ob Eisbär, Clown oder Engel - in der Jecken-Zeit sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Aber darf man sich verkleidet ans Steuer setzen? „Auch wenn es bei der Kälte verlockend klingt, im eigenen Auto zur Party zu fahren, ist das im Kostüm meist keine gute Idee“, sagt Thilo Effenberger, Leiter der TÜV NORD Station in Bremerhaven.
Bei Kontrolle wird’s teuer
Ein Kostüm schränkt in der Regel die Sicht, das Gehör und/oder die Bewegungsfreiheit ein. Bei einer Kontrolle kann das eine Menge Geld kosten. Kommt es im Straßenverkehr zu einer Behinderung oder Gefährdung,
handelt es sich sogar um einen Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht.
Clownsnase und Co.
Auf die Clownsnase oder Gesichtsbemalung muss nicht unbedingt verzichtet werden. „Wichtig ist, dass die wesentlichen Gesichtszüge erkennbar bleiben, um die Identität der Fahrenden zu jedem Zeitpunkt überprüfen zu können“, erklärt der Stationsleiter. Wer sein Gesicht zu sehr bedeckt, muss tief in die Tasche greifen.
Die Tipps vom Experten:
- Sperrige Accessoires wie Engelsflügel, ausladende Perücken, übergroße Clownslatschen und High Heels lieber im Kofferraum transportieren.
- Während der Fahrt lieber feste Schuhe tragen.
- Vor Ort ins Kostüm schlüpfen.
- Masken, die das Gesicht teilweise oder komplett verdecken, lieber auf dem Beifahrersitz oder im Kofferraum transportieren.
- Unabhängig von Kostüm und Maske ist zu beachten, dass das Fahren unter Alkoholeinfluss strengstens verboten ist.