
Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung haben im Krankenhaus besondere Bedürfnisse. Die neue Umgebung und medizinische Eingriffe sind für sie meist beängstigend und schwer zu verstehen, die Kommunikation mit dem Klinikpersonal ist insgesamt schwierig.
Foto: Brichta/dpa
Kostenerstattung für Begleitperson von Patienten mit Behinderung
Kommen Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung ins Krankenhaus, werden die Kosten für ihre Begleitung ab November 2022 erstattet.
Kosten für Krankenhausaufenthalt werden erstattet
Für Patienten mit geistiger oder mehrfacher Behinderung bringt der 1. November 2022 laut dem Selbsthilfeverband Lebenshilfe große Erleichterung: Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus können sie sich von einer vertrauten Person begleiten lassen. Darauf haben sie dann einen Rechtsanspruch und die Kosten werden erstattet.
Schon lange Forderung der Lebenshilfe
„Wir sind froh, dass diese wichtige Unterstützung nun endlich auf sichere finanzielle Füße gestellt wurde. Das hatte die Lebenshilfe über viele Jahre gefordert“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Gesundheitsministerin.
Krankenkasse muss Verdienstausfall zahlen
Mit den ab 1. November gültigen Regelungen werden neben den Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung der Vertrauensperson nun auch die Kosten der Begleitung selbst übernommen. Leisten nahe Angehörige oder Bezugspersonen aus dem engsten persönlichen Umfeld die Unterstützung, ist die Krankenkasse zuständig und gewährt Krankengeld zum Ausgleich des Verdienstausfalls. Sind es vertraute Unterstützungspersonen eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe, wird die Begleitung vom Träger der Eingliederungshilfe finanziert.