
Am 7. Dezember soll die Entscheidung fallen.
Foto: Bernd Weißbrod
Krankschreiben per Telefon soll dauerhaft möglich sein
Während der Corona-Pandemie konnten sich Patienten telefonisch beim Arzt krankschreiben lassen. Nun soll die Regelung dauerhaft eingeführt werden - dabei sollen bestimmte Voraussetzungen gelten.
Patientinnen und Patienten sollen sich bei leichteren Erkrankungen künftig generell telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen können. Die Entscheidung soll am 7. Dezember fallen.
Dauerhafte Regel
Bereits während der Corona-Pandemie hatte es eine mehrfach verlängerte Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung gegeben. Sie war im April ausgelaufen. Mit dem geplanten Schritt wäre eine solche Regelung dann dauerhaft verankert.
Keine schweren Symptome
Die grundsätzliche neue Regelung werde für Patientinnen und Patienten greifen, die in der Arztpraxis bekannt sind und die keine schweren Symptome haben. Dies sei ein Unterschied zur Corona-Sonderregelung. Diese konnten Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen der oberen Atemwege nutzen. Die telefonische Krankschreibung soll Arztpraxen entlasten und die Infektionsgefahr in den Wartezimmern senken.
Angespannte Lage in den Praxen
Deutschlands Hausärztinnen und Hausärzte hatten kritisiert, dass es mit der geplanten Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung zu langsam gehe. Ursprünglich war ein Beschluss im Bundesausschuss erst im Januar vorgesehen gewesen.
Videosprechstunde möglich
„Jenseits der telefonischen Krankschreibung gibt es auch die Videosprechstunde, um den Gang in die Arztpraxis zu vermeiden, wenn man krank ist und die Erkrankung eine solche Videosprechstunde zulässt“, wie eine Sprecherin des Bundesausschusses von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken erläuterte. Hier sei eine Krankschreibung bis zu sieben Tage bei Patientinnen und Patienten möglich, die in der Praxis bekannt seien - und bis zu drei Tage bei Patientinnen und Patienten, die in der Praxis nicht bekannt seien.