
Diese Regeln müssen Studierende beachten, wenn sie neben der Uni arbeiten wollen.
Foto: Christin Klose
Neben der Uni arbeiten? Diese Regel müssen Studenten beachten
Ob selbstständig oder angestellt: Für Studierende gelten beim Nebenjob klare Regeln – sonst drohen hohe Zusatzkosten.
Jobben im Studium: Das sollten Studierende unbedingt wissen
Bundesweit arbeiten viele Studierende neben dem Studium – sei es aus finanzieller Notwendigkeit oder zur beruflichen Orientierung. Doch wer nebenbei jobbt, sollte wichtige Grenzen beachten. Denn zu viele Stunden oder ein zu hohes Einkommen können schnell zur Kostenfalle werden.
Die 20-Stunden-Grenze: Mehr ist riskant
Während der Vorlesungszeit dürfen Studierende maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Wird diese Grenze regelmäßig überschritten, verlieren sie ihren Sonderstatus – und müssen dann Sozialabgaben zahlen: für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Ausnahmen gibt es für Nachtarbeit, Wochenenden und Semesterferien. Aber: Die 20-Stunden-Grenze darf selbst dann nur in maximal 26 Wochen pro Jahr überschritten werden.
Einkommen: Familienversicherung und Bafög auf dem Spiel
Auch das Einkommen spielt eine entscheidende Rolle. Wer mehr als 556 Euro im Monat verdient, kann aus der Familienversicherung bei den Eltern rausfallen. Dann wird eine eigene Versicherung notwendig – meist die studentische Krankenversicherung, die aktuell 87,50 Euro kostet. Ab 23 Jahren kommen noch knapp 36 Euro Pflegeversicherung hinzu.
Zusätzlich wichtig: Wer Bafög bezieht, muss mit Kürzungen rechnen, wenn der monatliche Verdienst zu hoch ist. Das Einkommen wird dann auf die staatliche Unterstützung angerechnet.
Selbstständig im Studium: Noch strengere Regeln
Wer selbstständig arbeitet – etwa als Nachhilfelehrer oder Designer – muss auf eine geringere Einkommensgrenze achten: Sie liegt bei nur 505 Euro monatlich für den Verbleib in der Familienversicherung. Wird mehr verdient oder zu viel gearbeitet, kann die Krankenversicherung eine hauptberufliche Selbstständigkeit unterstellen – mit höheren Beiträgen.
Rentenbeiträge fallen für Selbstständige meist nicht an – außer in bestimmten Fällen, etwa bei künstlerischen oder erzieherischen Tätigkeiten. (dpa/mca)