
Mieter sollten in ihrem Mietvertrag genau hinschauen, welche Nebenkosten aufgeführt sind - nicht alle sind zulässig.
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Nebenkosten: Mieter müssen nicht alles bezahlen
Nicht alle Kosten, die Vermieter in der Nebenkostenabrechnung aufführen, sind zulässig. Bestimmte Ausgaben dürfen auf Mieter umgelegt werden, aber es gibt klare gesetzliche Grenzen.
Welche Kosten rechtens sind - und welche nicht
Heizkosten, Wasser, Grundsteuer oder Winterdienst – viele der anfallenden Betriebskosten werden über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter verteilt. Die Höhe der Nebenkosten variiert je nach Wohnungsgröße und Verbrauch. Doch nicht alle Posten dürfen von Mietern getragen werden. Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) regelt, welche Ausgaben Vermieter umlegen dürfen. Grundsätzlich betrifft dies alle Kosten, die durch den Betrieb des Gebäudes, des Grundstücks oder der dazugehörigen Anlagen entstehen, berichtet echo24.de.
Diese Kosten tragen Vermieter selbst
Besonders bei Reparaturen und Instandhaltungen gibt es klare Regeln: Werden Mängel am Gebäude behoben, die durch Abnutzung, Alter oder Witterung entstanden sind, muss der Vermieter diese Kosten selbst tragen. Zwar dürfen Eigentümer Arbeiten an der Immobilie durchführen und die Kosten mit einem marktüblichen Handwerkerlohn abrechnen, doch grundlegende Instandhaltungen bleiben ihre Verantwortung.
Diese Verwaltungskosten müssen Mieter nicht tragen
Nicht alle Verwaltungskosten dürfen in der Nebenkostenabrechnung auftauchen. So sind die Kosten für Steuerberater und Hausverwaltungen ausschließlich vom Eigentümer zu tragen. Auch Aufwendungen für die Organisation des Mietobjekts dürfen nicht auf die Mieter abgewälzt werden.
Mietvertrag entscheidend für Nebenkosten
Sind im Mietvertrag keine Nebenkosten vereinbart, kann der Vermieter grundsätzlich keine zusätzlichen Beträge verlangen. Mieter sollten daher ihre Abrechnungen genau prüfen und sich bei unzulässigen Forderungen wehren. Fehler in der Nebenkostenabrechnung sind keine Seltenheit – eine sorgfältige Kontrolle lohnt sich. (meb)