Das Logo von Aldi-Süd ist an der Fassade des Discounters angebracht.

Kunden bei Aldi müssen sich in Zukunft auf eine neue Regalanordnung einstellen.

Foto: Hennings

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Neue Aldi-Regelung: Worauf Kunden sich jetzt einstellen müssen

13. Mai 2025 // 07:00

ALDI ordnet als erster Händler seine Frischfleischkühlung nach Haltungsformen – Tierwohl-Produkte sind nun auf den ersten Blick erkennbar.

Neuer Aufbau im Kühlregal für mehr Tierwohl-Transparenz

Aldi Süd macht Ernst mit dem Tierwohl-Versprechen: Die Kühlregale für Frischfleisch sind ab sofort nicht mehr nach Tierarten, sondern nach Haltungsformen sortiert – ein Novum im deutschen Lebensmitteleinzelhandel. In den Filialen finden sich Produkte mit niedrigen Haltungsstufen (1 und 2) künftig im blauen Bereich. Fleisch aus den höheren Haltungsformen 3, 4 und 5 ist im grünen Bereich untergebracht – darunter auch Hackfleisch. Sonderangebote sind wie gewohnt im roten Bereich markiert.

Verbraucherwunsch nach Tierwohlprodukten wächst

Die neue Regalstruktur folgt einem klaren Kundenbedürfnis: Die Nachfrage nach Fleischprodukten aus artgerechter Tierhaltung steigt. Laut Aldi Süd bevorzugen immer mehr Kunden Produkte aus höheren Haltungsformen – ein Trend, der sich auch in den Verkaufszahlen widerspiegelt. Wurst aus Haltungsform 1 ist bei Aldi Süd inzwischen vollständig verschwunden.

Auch Milch, Käse und Wurst im Fokus

Nicht nur Frischfleisch wird neu sortiert. In der Normalkühlung – bei Milch, Käse und Wurst – sorgen Deckenhänger und Magnetfolien für mehr Orientierung. Produkte mit Tierwohl-Label werden so sichtbarer. Die Umstellungen sollen laut Unternehmen bis Mitte Juli flächendeckend abgeschlossen sein. Einige Filialen werden im Rahmen neuer Filialkonzepte nachgezogen.

Wissenschaftliche Begleitung aus Bonn

Begleitet wird die Umstellung durch eine unabhängige Studie der Universität Bonn. Ziel ist es, die Wirkung der Maßnahmen auf Kundenverhalten und Kaufentscheidungen zu untersuchen. Aldi Süd selbst sieht den #Haltungswechsel als langfristige Strategie – bis 2030 sollen alle Frischfleisch-, Milch- und Wurstprodukte aus Haltungsform 3 oder höher stammen. (pm/mca)