Ein Pfleger reicht einer Heimbewohnerin ein Glas Wasser.

Wer einen Pflegefall in der Familie hat, sollte sich rechtzeitig über die Zuschüsse informieren.

Foto: Daniel Karmann

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Pflegefall? Das müssen Angehörige und Betroffene jetzt wissen

6. Mai 2025 // 11:00

Ob Pflegegrad, Verhinderungspflege oder Heimkosten – hier erfahrt ihr, wie Pflegekassen helfen und wer wann zahlen muss.

Pflegebedürftigkeit in Deutschland nimmt rasant zu

In Deutschland waren Ende 2023 rund 5,7 Millionen Menschen als pflegebedürftig eingestuft – mehr als doppelt so viele wie 2016. Der starke Anstieg liegt auch an der seit 2017 erweiterten Definition von Pflegebedürftigkeit. Doch unabhängig davon wächst die Zahl mit der alternden Gesellschaft stetig weiter. Fast 80 Prozent der Pflegebedürftigen sind über 65 Jahre alt, ein Drittel sogar älter als 85. Besonders hoch ist der Anteil bei Menschen über 90 Jahren – hier gelten fast 90 Prozent als pflegebedürftig.

Schritt für Schritt zum Pflegegrad

Wer dauerhaft Unterstützung im Alltag braucht, sollte frühzeitig einen Pflegegrad bei seiner Pflegeversicherung – meist die eigene Krankenkasse – beantragen. Ein Gutachter besucht die Betroffenen zu Hause und bewertet den Pflegebedarf anhand eines Punktesystems. Je nach Ergebnis wird einer von fünf Pflegegraden vergeben, die über die Höhe der Leistungen entscheiden. Gegen eine unfaire Einstufung kann Widerspruch eingelegt werden.

Leistungen je nach Pflegegrad gestaffelt

Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Leistungen. Bereits ab Pflegegrad 1 stehen etwa 131 Euro Entlastungsbetrag monatlich zur Verfügung. Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld, Sachleistungen und Zuschüsse für stationäre oder kurzzeitige Pflege. Bei schwersten Einschränkungen mit Pflegegrad 5 steigen die Leistungen auf bis zu 2299 Euro für Pflegedienste und 2096 Euro für Heimunterbringung.

Rechtzeitig vorsorgen: Vollmachten und Verfügungen

Gerade bei höheren Pflegegraden sollten Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen vorliegen. So kann frühzeitig geregelt werden, wer Entscheidungen trifft und welche Pflege gewünscht oder abgelehnt wird. Muster und Informationen dazu bietet das Bundesjustizministerium.

Pflegekosten: Was Angehörige wissen sollten

Die Pflegekasse übernimmt nur festgelegte Beträge. In Pflegeheimen können monatlich schnell über 2900 Euro fällig werden – Kosten, die aus Rente, Vermögen oder durch Sozialhilfe gedeckt werden müssen. Kinder sind nur bei einem Jahreseinkommen über 100.000 Euro unterhaltspflichtig. Partner haften grundsätzlich, Eltern nur in seltenen Fällen. Das berichtet Focus Online. (mca)