
Energiesparlampen dürfen nicht in den Hausmüll geworfen werden, denn sie enthalten giftiges Quecksilber.
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Quecksilber: Energiesparlampen nicht in den Hausmüll werfen
Wer seine Lampen austauscht, muss sie entsorgen. Doch in den Haus- oder Restmüll dürfen nur Glüh- und Halogenlampen. Alle anderen gehören ins Recycling.
Wertvolle Metalle
Darauf weist die Brancheninitiative Licht.de hin. So enthalten LED-Lampen etwa wertvolle Metalle, die wiederverwendet werden können. Abgeben kann man sie in allen Annahmestellen für Elektrogeräte wie den Wertstoffhöfen von Entsorgungsunternehmen oder im Handel, etwa in großen Lebensmittelgeschäften oder Discountern.
Zur Rücknahme verpflichtet
Onlinehändler, die Elektrogeräte verkaufen, sind ebenfalls zur Rücknahme verpflichtet. Kleinere Händler bieten das oft freiwillig an. Auch Energiespar- und Leuchtstofflampen gehören in die Elektrogerätesammlung - beispielsweise der kommunalen Sammelstellen. Denn sie enthalten kleine Mengen giftiges Quecksilber und dürfen deshalb nicht in den Hausabfall geraten.
Den Raum verlassen
Zerbricht eine Energiesparlampe, sollten die Reste zudem schnell entfernt werden. Außerdem: Sofort die Fenster zum Lüften öffnen und den Raum anschließend für etwa eine Viertelstunde verlassen, rät das Umweltbundesamt. Denn der Quecksilbergehalt der Raumluft ist direkt nach dem Zerbrechen am höchsten. (dpa)