Ein Anschreiben zur Anmeldung für die Rundfunkgebühren liegt auf einem Überweisungsträger.

Unnötiger Ärger für Wohngemeinschaften: Post vom Beitragsservice trotz Zahlung.

Foto: Sebastian Kahnert/dpa

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Rundfunkbeitrag: Wer muss zahlen – und wer nicht?

5. April 2025 // 17:00

Der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro monatlich wird nur einmal pro Wohnung erhoben – unabhängig davon, wie viele Menschen dort leben.

Trotzdem erhalten Mitbewohner in Wohngemeinschaften laut Verbraucherzentrale Bayern immer wieder Post vom Beitragsservice, obwohl bereits jemand aus der WG zahlt. Die gute Nachricht: Wer nicht selbst zahlt, aber im Haushalt einer zahlenden Person lebt, kann sich ganz einfach abmelden.

Abmeldung nicht ignorieren

Wer zu Unrecht angeschrieben wird, sollte reagieren – denn ignoriert man die Schreiben, drohen Mahnungen. Verbraucherberaterin Elisabeth Graml empfiehlt: Zur Abmeldung reicht es, dem Beitragsservice mitzuteilen, mit wem man in der Wohnung lebt, und dabei den Namen sowie die Beitragsnummer der zahlenden Person anzugeben.

Befreiung möglich für Sozialleistungsbezieher

Bezieht jemand Bürgergeld, BAföG oder andere staatliche Leistungen, kann er oder sie sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. In Wohngemeinschaften mit mehreren Bewohnern muss dann aber eine zahlungspflichtige Person den Beitrag übernehmen. Eine Anmeldung auf eine befreite Person ist nicht zulässig, betont die Verbraucherzentrale.

Achtung vor Abzocke

An-, Ab- oder Ummeldungen sowie Befreiungsanträge sind ausschließlich über die offizielle Webseite kostenlos möglich. Andere Webseiten bieten diese Dienste gegen Gebühr an – dabei handelt es sich meist um überflüssige oder irreführende Angebote. (dpa/kh)