Beamte der Bundespolizei stehen bei der Einreisekontrolle am deutsch-polnischen Grenzübergang Stadtbrücke.

Auch Beamte müssen Steuern zahlen - aber anders.

Foto: Carsten Koall

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Steuern für Beamte: So viel zahlen Sie wirklich

9. Mai 2025 // 17:50

Auch Beamte müssen Lohnsteuer zahlen – und können viele Ausgaben von der Steuer absetzen.

Beamte zahlen Steuern wie jeder andere – aber anders

In Deutschland unterliegen auch Beamte der Einkommensteuerpflicht. Ihre Dienstbezüge sind nicht steuerfrei, sondern werden monatlich versteuert – allerdings nach einer speziellen Lohnsteuertabelle. Diese sogenannte Lohnsteuertabelle B berücksichtigt, dass Beamte keine Rentenbeiträge zahlen, und führt meist zu einer etwas höheren Lohnsteuer als bei Angestellten.

Günstiger im Alltag – aber nicht bei der Steuer

Zwar profitieren Beamte davon, keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abführen zu müssen. Ihre Krankenversicherung regeln sie eigenständig, in der Regel über die private Krankenversicherung mit Beihilfe. Netto bleibt ihnen daher meist mehr vom Brutto. Doch bei der Einkommensteuer gelten für sie grundsätzlich dieselben Regeln wie für Arbeitnehmer – inklusive Freibeträgen und Werbungskostenpauschale.

Diese Kosten können Beamte absetzen

Beamte können zahlreiche Ausgaben steuerlich geltend machen: Dazu zählen Sonderausgaben wie Spenden oder Kinderbetreuung, außergewöhnliche Belastungen etwa bei Krankheit, haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Besonders wichtig: Nur die Basisabsicherung ist voll absetzbar. Zusätzliche Versicherungsleistungen gelten als sonstige Vorsorgeaufwendungen, die bis zum Höchstbetrag von 1.900 Euro im Jahr anerkannt werden.

Steuererklärung lohnt sich fast immer

Da viele Kosten dem Dienstherrn nicht bekannt sind, wird häufig zu viel Lohnsteuer einbehalten. Mit einer Steuererklärung können sich Beamte eine Rückerstattung sichern. Wer zusätzliche Einkünfte hat, wie aus Vermietung oder Kapitalerträgen, muss diese angeben – und je nach Fall mit einer Nachzahlung rechnen. Für Beamte auf Widerruf kann sogar die Mindestvorsorgepauschale zur Abgabepflicht führen, wenn die tatsächlichen Versicherungsbeiträge geringer ausfallen.

Lohnsteuerermäßigung: Monatlich mehr Netto

Wie Angestellte auch können Beamte einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Damit fließt das zu erwartende Steuerplus nicht erst mit der Steuererklärung zurück, sondern reduziert sofort den monatlichen Steuerabzug. Wer regelmäßig hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben hat, profitiert davon besonders. Das berichtet t-online. (mca)