
Vor allem Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude-, Rechtsschutz- und Unfallversicherungen sollten genau unter die Lupe genommen werden, empfiehlt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher.
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Stichtag: Viele Versicherungen sind bis 30. September kündbar
Noch bis Ende September gibt es laut Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher bei vielen Policen die Chance auf eine Kündigung oder einen Wechsel.
Bis Stichtag vorliegen
"Vor allem Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude-, Rechtsschutz- und Unfallversicherungen sollten genau unter die Lupe genommen werden", sagt Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI). Denn diese Versicherungen könnten in den meisten Fällen bis 30. September zum Jahresende gekündigt werden. Wichtig: Die Kündigung muss bis zu diesem Stichtag beim Versicherer vorliegen.
Kürzere Kündigungsfrist
Eine Ausnahme gilt für die Kfz-Versicherung: Hier haben Versicherte in der Regel eine kürzere Kündigungsfrist und darum noch bis zum 30. November Zeit für den Wechsel. Übrigens: Wenn die Versicherung den Beitrag erhöht, haben Kundinnen und Kunden laut Verbraucherzentralen ein Sonderkündigungsrecht. Dann können Betroffene ihre Policen auch kurzfristig und unabhängig vom jährlichen Kündigungstermin abstoßen.