
Neue Biomüll-Regelung ab Mai: Wird diese dann nicht eingehalten, droht ein Bußgeld.
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Strenge Müll-Regel gilt ab Mai: Was dann in die Biotonne darf und was nicht
Ab Mai 2025 gelten strengere Regeln für die Biotonne: Ein hoher Fremdstoffanteil kann zu Bußgeldern bis zu 2500 Euro führen. Erfahrt, was jetzt beachtet werden muss, um Strafen zu vermeiden.
Was es mit der neuen Biomüll-Regelung auf sich hat
Ab dem 1. Mai 2025 tritt in Deutschland eine verschärfte Bioabfallverordnung in Kraft. Ziel dieser Regelung ist es, den Anteil von Fremdstoffen wie Plastik, Glas oder Metall im Biomüll drastisch zu reduzieren. Künftig darf der Fremdstoffanteil laut web.de nur noch maximal ein Prozent betragen. Überschreitet er drei Prozent, können Konsequenzen drohen.
Konsequenzen bei Biomüll-Verstößen: Diese Bußgelder drohen
Bei Verstößen gegen die neuen Vorschriften können Entsorgungsbetriebe die betroffenen Biotonnen ungeleert stehen lassen. Zudem drohen Bußgelder von bis zu 2.500 Euro.
Was darf in die Biotonne und was nicht?
Um Ärger zu vermeiden, sollten nur kompostierbare Abfälle wie Obst- und Gemüsereste, Kaffeesatz oder Gartenabfälle in die Biotonne wandern.
Nicht hinein gehören hingegen:
- Plastiktüten
- Windeln und Hygieneartikel
- Flüssige Speisereste
- Asche, Zigarettenkippen
- Glas, Metall, Keramik
- Tierische Exkremente
- Behandeltes Holz
- (Bio-)Plastik-Verpackungen
Dieser Artikel erschien erstmal am 13.03.2025 (ki/fi)