
Bei einer sogenannten No-Show, also dem Nichterscheinen trotz Reservierung, kann der Wirt die Gäste finanziell in die Pflicht nehmen.
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Trotz Reservierung im Restaurant nicht auftauchen: Das kann teuer werden
Ein dringender Termin, kranke Kinder: Einem Restaurantbesuch kann immer etwas dazwischenkommen. Dann ist es angemessen, die Reservierung abzusagen.
Finanziell in die Pflicht nehmen
Ihr habt einen Tisch in einem Restaurant reserviert, können den Termin aber nicht wahrnehmen? Dann solltet ihr ihn frühzeitig absagen. Das ist nicht nur dem Wirt gegenüber fair, sondern kann im Nachhinein auch Ärger ersparen. Denn bei einer sogenannten No-Show, also dem Nichterscheinen trotz Reservierung, kann der Wirt euch finanziell in die Pflicht nehmen.
Verdienstausfall schwierig nachzuweisen
Immerhin hat er sich auf den Besuch eingestellt und entsprechend eingekauft. Ob eine Forderung möglich ist oder nicht, hängt laut Christian Feierabend, Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht, davon ab, ob der Wirt den Tisch innerhalb einer halben Stunde problemlos anderweitig besetzen kann oder nicht. Ist das nicht möglich, kann der Wirt rein theoretisch Schadenersatz von der bestellenden Person einfordern. „Praktisch ist es allerdings für den Gastronomen oft schwierig nachzuweisen, welche Verdienstausfälle er hatte“, räumt Feierabend ein.
Schadenersatz-Alternative: No-Show-Gebühr
Manche Restaurants schreiben deswegen im Vorfeld eine sogenannte No-Show-Gebühr fest, also eine Gebühr, die dann fällig wird, wenn der Gast seiner Reservierung unentschuldigt fernbleibt. Das kann ein fester oder gestaffelter Betrag sein. Häufig gebe es eine solche Gebühr im Rahmen von Online-Reservierungen bei exklusiven Restaurant mit festen Menüs. Eine solche Gebühr dürfen Wirte aber nur dann erheben, wenn sie Gäste im Vorfeld klar und deutlich darauf hingewiesen haben.