
Seit Jahren werden Ofengenerationen schrittweise neuen gesetzlichen Regelungen unterworfen.
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Umweltbelastung: Alte Öfen nachrüsten oder austauschen
Wer einen alten Holzofen hat, muss diesen unter Umständen im Laufe des Jahres 2023 austauschen oder nachrüsten lassen.
Neue gesetzliche Regelungen
Vor allem alte Öfen verursachen viele Emissionen. Um diese zu verringern, greift der Gesetzgeber ein: Seit Jahren werden Ofengenerationen schrittweise neuen gesetzlichen Regelungen in der Ersten Bundesimmissionsschutz-Verordnung unterworfen. Heizungsanlagen, die mit Festbrennstoffen wie Holzscheiten, Pellets, Hackschnitzel oder Kohle befüllt werden und vor 1995 zugelassen wurden, müssen einen Grenzwert erfüllen. Dieser liegt bei 0,15 Gramm pro Kubikmeter für Feinstaub. Für Kohlenmonoxid liegt er bei 4 Gramm pro Kubikmeter.
Einige Ausnahmen
Ist das nicht der Fall, müssen die Anlagen stillgelegt und ausgetauscht oder mit einem Staubfilter nachgerüstet werden. Andernfalls drohen Bußgelder. Geräte, die von 1995 bis 21. März 2022 errichtet wurden, müssen ab 2025 diese Grenzwerte ebenfalls einhalten. Ausnahmen gibt es für Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen und offene Kamine, die nur gelegentlich benutzt werden, sowie für Öfen, die vor 1950 gebaut wurden.
In Datenbank überprüfen
Der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) führt eine Datenbank zum Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Darin sind die Kennwerte älterer Feuerstätten anhand von Herstellernamen und Modellbezeichnung zu finden. So können Besitzer von Kaminen leicht überprüfen, ob ihr Modell noch den aktuellen Anforderungen entspricht.