
Hühner dürfen auch in einem reinen Wohngebiet gehalten werden, hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden.
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Urteil: Hühnerhaltung in reinem Wohngebiet erlaubt
Darf man Hühner in einem reinen Wohngebiet halten? Ja, sagt das Oberverwaltungsgericht Münster (Az. 2 B 501/21).
Neun Hühner und ein Hahn
Das Gericht erklärte einen Unterstand für neun Hühner und einen Hahn in einer Wohnsiedlung für zulässig. Ein Nachbar hatte sich gegen den Unterstand mit dem Argument gewehrt, dass das Halten von Hühnern in dem Wohngebiet nicht üblich sei und von den Tieren eine erhebliche Lärmbelästigung ausgehe.
Als Freizeitbetätigung erlaubt
Laut der Entscheidung dürfen in der Regel auch in einem reinen Wohngebiet ungefährliche Kleintiere gehalten werden, wenn dies nicht gewerblich, sondern als Freizeitbetätigung erfolgt. Es komme jedoch beim Halten von Hühnern auch darauf an, wie dicht die Bebauung ist und welche Belästigung von den Tieren ausgeht.