
Wer während der Fahrt einen neuen Song auf dem Handy aussuchen will, riskiert eine Strafe.
Foto: Boris Roessler
Viele wissen es nicht: Wer laut Musik hört, riskiert mehr als ein Bußgeld
Musik macht gute Laune – ob im Auto, auf dem Fahrrad, zu Hause oder als Klingelton. Doch rechtlich gibt es klare Grenzen. Wer sie nicht kennt, riskiert Ärger oder Bußgelder.
Im Straßenverkehr: Erlaubt – aber nur in Maßen
Musik hören beim Autofahren oder Radeln ist grundsätzlich erlaubt, solange man Umgebungsgeräusche wie Hupen oder Martinshörner noch wahrnimmt. Zu laute Kopfhörer können ein Bußgeld von 10 Euro kosten. Bei Unfällen droht Mitschuld. Wer während der Fahrt am Handy nach Songs sucht, riskiert sogar bis zu 100 Euro Strafe.
Zu Hause: Musik machen mit Grenzen
Musizieren in der Mietwohnung darf nicht völlig verboten werden – aber begrenzt werden schon. Der BGH nennt als Richtwert 2–3 Stunden werktags, 1–2 Stunden an Sonn- und Feiertagen – außerhalb der Ruhezeiten. Auch beim Musikhören gilt: Zimmerlautstärke (tags max. 40 Dezibel, nachts 30) ist Pflicht.
Klingelton: GEMA kann nötig sein
Wer Musik als Klingelton nutzt oder vertreibt, braucht oft eine GEMA-Lizenz. Eine zusätzliche Zustimmung des Urhebers ist laut einer Mitteilung der ARAG meist nicht nötig – außer bei sehr alten Verträgen. (feh)