
Ein Fuffi ist schon mal drin: In finanziellen Notlagen hilft man unter Familienmitgliedern wohl eher unbürokratisch aus.
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Was tun, wenn Geschwister einen anpumpen?
Innerhalb der Familie hilft man sich aus. Auch beim Geld. Doch selbst im Verwandtenkreis gilt es sicherzustellen, dass eine Leihe kein Reinfall wird.
Juristisch betrachtet ein Darlehensvertrag
Was sollte man beim Verleihen von Geld unbedingt beachten?
„Juristisch gesehen handelt es sich bei der Leihe von Geld meist um einen Darlehensvertrag“, sagt Rechtsanwältin Johanna Mathäser. Darlehensgeber sollten sich vorher über die Rahmenbedingungen der Leihe Gedanken machen, rät Mathäser. Also etwa: Was soll mit dem Geld finanziert werden? Wie schwer wiegt der Ausfall des Geldes, falls der Darlehensnehmer das Geld nicht zurückbezahlen kann? Was könnte das zwischenmenschlich für Auswirkungen haben? Soll ein Zins vereinbart werden? Ist die Grundlage gelegt, bleibt die Frage: Wie übergibt man das Geld am besten? Im Idealfall per Überweisung, sagt Mathäser. Und zwar mit Angabe des Verwendungszwecks Darlehen, damit über die Rückzahlungspflicht des Darlehensnehmers keine Zweifel entstehen. Wer das Geld bar übergeben will, sollte sich den Empfang zumindest per Unterschrift bestätigen lassen, sagt Annabel Oelmann, Vorständin bei der Verbraucherzentrale Bremen.
Schriftliches schließt Unklarheiten aus
Sollte man die Leihe vertraglich absichern?
„Unbedingt“, sagt Oelmann. So können Unklarheiten zwischen den Parteien ausgeschlossen werden. Außerdem sei eine schriftliche Vereinbarung jederzeit nachvollziehbar – etwa für den Fall, dass einer Partei etwas zustoßen sollte, so Mathäser. Sinnvoll sei mindestens die Regelung des Betrags, des Rückzahlungszeitpunktes und der Zinsen, sagt Mathäser. Zudem, ob das Geld am Stück oder in Raten zurückbezahlt werden soll. Geht es um höhere Beträge, könne auch das Thema Sicherheiten festgehalten werden, sagt Oelmann. In den Vertrag müssen außerdem die Namen, Adressen und Unterschriften beider Parteien.
Keine unnötigen Risiken eingehen
Ab welchem Betrag ist von einer Leihe eher abzuraten?
„Wichtig ist, dass sich der Darlehensgeber nicht in unnötige Risiken begibt“, sagt Mathäser. Der Betrag sollte leicht zu verkraften und entbehrlich sein. Laut Oelmann richtet sich die Höhe des Betrags nach dem Verwendungszweck. „Fragt jemand nach 500 Euro für den eigenen Urlaub, sage ich grundsätzlich nein.“ Denn das könne bedeuten, dass jemand prinzipiell nicht in der Lage ist zu sparen. Anders sieht es mit ungeplanten Belastungen aus, wenn etwa ein Familienmitglied dem eigenen Kind ein Auslandssemester ermöglichen möchte. „Dann steht man als Familie doch mal zusammen“, sagt Oelmann. (dpa)