
Der Zuschuss zur Krankenversicherung kann Rentnern viel Geld sparen.
Foto: Hildenbrand/dpa
Bis zu 2.000 Euro im Jahr – doch viele Rentner holen sich das Geld nicht
Millionen Rentner haben Anspruch auf bis zu 2.000 Euro jährlich – doch viele wissen nichts davon. Wer den Krankenkassen-Zuschuss bekommt und wie man ihn beantragt.
Zuschuss zur Krankenkasse: Viele Rentner verzichten auf bares Geld
In Deutschland lassen jedes Jahr Millionen Rentner einen wertvollen Zuschuss zur Krankenversicherung ungenutzt. In vielen Fällen fehlen schlicht Informationen darüber, dass ein Anspruch besteht – mitunter in Höhe von bis zu 2.000 Euro jährlich, wie www.infranken.de berichtet.
Rentner bleiben versichert – mit Unterstützung der Rentenversicherung
Auch im Ruhestand bleibt die Kranken- und Pflegeversicherung verpflichtend. Das gilt unabhängig davon, ob Rentner gesetzlich pflichtversichert, freiwillig versichert oder privat krankenversichert sind. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) übernimmt dabei anteilig die Beiträge oder zahlt einen Zuschuss – doch dieser muss in bestimmten Fällen aktiv beantragt werden.
Wer bekommt den Zuschuss – und wie hoch ist er?
Pflichtversicherte erhalten die Unterstützung automatisch. Anders sieht es bei freiwillig gesetzlich oder privat Versicherten aus: Sie müssen den Zuschuss selbst beantragen. Laut DRV umfasst der Zuschuss die Hälfte der monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung – zusätzlich zur Hälfte der kassenindividuellen Zusatzbeiträge. Dies kann sich auf bis zu 2.000 Euro jährlich summieren.
Antrag stellen: So geht‘s
Der Antrag für den Zuschuss zur Krankenversicherung kann laut www.infranken.de direkt über die Website der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden – entweder online oder klassisch als Download zum Ausfüllen. Wichtig ist, dass Betroffene eigenständig aktiv werden, um von der Leistung zu profitieren.
Weitere Unterstützung für Rentner möglich
Neben dem Krankenkassen-Zuschuss gibt es für Rentner noch weitere finanzielle Hilfen, etwa Wohngeld oder Grundsicherung. Auch hier gilt: Viele wissen nicht, was ihnen zusteht. Ein Überblick auf der Website der Rentenversicherung oder unabhängige Beratungsstellen helfen weiter. (axt)