
Über fast zehn Jahre zieht sich der Konflikt zwischen dem ehemaligen Regionalligisten SV Wilhelmshaven und den Fußballverbänden hin. Nun hat der BGH sein Urteil gesprochen: Der Zwangsabstieg des SVW ist unwirksam.
Foto: Sarbach/dpa
BGH hebt Zwangsabstieg des SV Wilhelmshaven auf
Der SV Wilhelmshaven geht aus dem jahrelangen Machtkampf mit den großen Fußball-Verbänden als Sieger hervor. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte am Dienstag den 2012 vom Weltverband FIFA verhängten Zwangsabstieg des ehemaligen Regionalliga-Clubs für unwirksam.
SV Wilhelmshaven will die Wiedereingliederung in die Regionalliga
Die Satzung des Norddeutschen Fußball-Verbands (NFV), der den Abstieg vollstreckt hatte, biete dafür keine ausreichende Grundlage. Der inzwischen siebtklassige SV Wilhelmshaven will jetzt die Wiedereingliederung in die Regionalliga Nord für die Spielzeit 2017/2018 und fordert eine Entschädigung für den finanziellen Schaden.
Urteil zwingt Verbände zum Handeln
Das Urteil könnte auch andere Verbände zwingen, ihre Satzungen rechtlich wasserdicht zu machen. Der Club hatte sich geweigert, für den früheren Spieler Sergio Sagarzazu eine nach den FIFA-Regularien fällige Ausbildungsentschädigung in Höhe von insgesamt 157.500 Euro an zwei argentinische Vereine zu zahlen. Zur Strafe ordnete die FIFA 2012 den Zwangsabstieg an, der SVW flog zum Ende der Saison 2013/14 aus der Regionalliga Nord. (Az. II ZR 25/15) (dpa)

Über fast zehn Jahre zieht sich der Konflikt zwischen dem ehemaligen Regionalligisten SV Wilhelmshaven und den Fußballverbänden hin. Nun hat der BGH sein Urteil gesprochen: Der Zwangsabstieg des SVW ist unwirksam.
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