
Für Hallensportler gilt ab sofort die 2-G-Regel.
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Corona-Verordnung trifft Hobbysportler hart
Profis dürfen ihrem Sport weiter nachgehen, für Amateursportler gibt es in Niedersachsen und Bremen dagegen neue Corona-Auflagen.
Hallensport nur noch für Geimpfte
Nur wer gegen Corona geimpft oder von einer Infektion genesen ist, darf noch Handball und Tischtennis spielen oder ins Schwimmbad und Fitnessstudio. Für den Sport in Innenräumen gilt die 2-G-Regel. Das geht aus den neuen Corona-Verordnungen für Bremen und Niedersachsen hervor.
Fußball auch mit Schnelltest möglich
Etwas besser haben es Freiluft-Sportler wie Fußballer. Für sie gilt in Niedersachsen die 3-G-Regel. Das heißt sie müssen entweder geimpft oder genesen sein oder einen Schnelltest vorlegen, wenn sie Kicken wollen. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein und muss zertifiziert sein. Für Zuschauer auf Fußballplätzen gilt das gleiche, sobald mehr als 25 da sind. Für Freiluft-Sportler (zum Beispiel Fußballer) im Land Bremen gilt weder die 2-G noch die 3-G-Regel. Auch Ungeimpfte und Ungetestete dürfen spielen, nur die Kabine nicht nutzen.
Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
In Niedersachsen sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren von all diesem Regeln ausgenommen, in Bremen ab 16 Jahren. Über 16-Jährige sind dann ausgenommen, wenn sie noch Schüler sind.
Details zu den Auswirkungen der Corona-Regeln für Sportler und welche Befürchtungen die Verbände haben, lest Ihr auf NORD|ERLESEN.
Corona-Verordnung trifft Hobbysportler hart Profis dürfen ihrem Sport weiter nachgehen, für Amateursportler gibt es in Niedersachsen und Bremen dagegen neue Corona-Auflagen. Für Hallensportler gilt ab sofort die 2-G-Regel. Wer an der frischen Luft seinem Sport nachgeht, für den gilt die 3-G-Regel.