Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs sind kostenpflichtige Vereinsangebote wie Fitnesskurse umsatzsteuerpflichtig.

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs sind kostenpflichtige Vereinsangebote wie Fitnesskurse umsatzsteuerpflichtig.

Foto: Gebert/dpa

Sport

Steuer-Schock für Sportvereine

1. Juni 2022 // 18:05

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs sind bestimmte Angebote von Sportvereinen umsatzsteuerpflichtig. Das kann für Vereine und Mitglieder teuer werden.

Bisher keine Umsatzsteuerpflicht

Gemeinnützige Sportvereine zahlen bisher keine Umsatzsteuer, weder auf Mitgliedsbeiträge noch auf zusätzliche kostenpflichtige Angebote wie Fitnesskurse, Tennisunterricht und Reitstunden.

Angebote für Mitglieder könnten teurer werden

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. V R 48/20) gilt dieses sogenannte Steuerprivileg zumindest für kostenpflichtige Zusatzangebote nicht. Für Vereine könnte das Steuernachzahlungen bedeuten, für Mitglieder Preiserhöhungen.

Was auf die Vereine zukommen könnte und wie die Sportverbände das Problem lösen wollen, lest Ihr auf NORD|ERLESEN.