Eine braune Ratte zwängt sich durch eine schmale Öffnung im Abwasserkanal

Ratten werden zur Plage: Bremen setzt auf Meldepflicht und klare Regeln für die Schädlingsbekämpfung.

Foto: Morales/dpa

Tierwelt

Alarmierende Rattenplage: Bürger in Bremerhaven werden zur Meldung verpflichtet

2. Oktober 2025 // 08:00

Ab Herbst 2025 gilt in Bremen eine Meldepflicht bei Rattenbefall. Wer nicht meldet, riskiert hohe Bußgelder bis zu 25.000 Euro.

Bremen verschärft Regeln gegen Rattenbefall

Ratten sind in deutschen Großstädten ein wachsendes Problem – auch in Bremen. Um die Ausbreitung einzudämmen, hat die Gesundheitsdeputation eine neue Rattenbekämpfungsverordnung beschlossen. Ab Oktober oder November 2025 sind Bürger verpflichtet, einen Befall zu melden. Ziel ist es, Ratten-Hotspots schneller zu erkennen und gesundheitliche Risiken wie Infektionen einzudämmen. Das berichtet das Portal t-online.de.

So funktioniert die neue Meldepflicht

Wer mehrere Ratten oder typische Spuren wie Kot, Nageschäden oder Löcher entdeckt, muss dies künftig melden. In Bremen ist das Gesundheitsamt zuständig, in Bremerhaven das Ordnungsamt. Die Meldung kann digital über ein Formular oder telefonisch erfolgen. Anschließend übernehmen Fachbetriebe die Bekämpfung. Auf privatem Grundstück sind Eigentümer verpflichtet, selbst einen Schädlingsbekämpfer zu beauftragen.

Einheitliche Standards für die Bekämpfung

Die Verordnung legt fest, welche Methoden im Kampf gegen Ratten erlaubt sind. Auch der Einsatz von Giftködern unterliegt strengen Vorgaben, um eine sichere und einheitliche Vorgehensweise zu gewährleisten. Ein einzelnes Tier gilt noch nicht als Befall – erst bei mehreren Tieren oder auffälligen Spuren greift die Meldepflicht.

Hohe Bußgelder bei Verstößen

Wer Rattenbefall verschweigt, riskiert künftig ein hohes Bußgeld. Verstöße können nach dem Infektionsschutzgesetz mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Wie hoch die Strafen in der Praxis ausfallen, steht noch nicht fest. Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke) betonte, dass die Verordnung helfen soll, Infektionskrankheiten wie Typhus zu verhindern. (mb)