
Die Hühnerhaltung boomt in Deutschland: In immer mehr privaten Gärten laufen Hühner umher. Doch welche Regeln gibt es für städtische Wohngebiete?
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Bienen oder Hühner in Wohngebieten: Ist das erlaubt?
Selbst gesammelte Frühstückseier oder eigener Honig: Für viele Menschen ist das ein Traum, auch in der Stadt. Hier gelten aber besondere Regeln
Artgerechte Haltung ist wichtig
Einige landwirtschaftliche Nutztiere können gut in der Stadt leben – ähnlich wie ein Hund oder eine Katze. „Dabei müssen sie artgerecht gehalten werden. Und es gibt weitere Vorschriften“, sagt Sascha Nuß, Jurist bei der R+V Versicherung. Auf Balkonen von Mietwohnungen sind Bienen oder Hühner in der Regel nicht erlaubt. Zudem darf die Nachbarschaft nicht durch den Lärm und den Geruch der Tiere belästigt werden.
Gänse und Ziegen meist nicht erlaubt
In vielen Fällen dürfen Hühner in Wohngebieten gehalten werden, wenn der Garten ausreichend groß ist. Eine kommerzielle Hühnerhaltung ist hier aber nicht erlaubt. Per Mietvertrag darf die Hühnerhaltung aber nicht pauschal untersagt werden, da sie als Kleintiere gelten. Gänse und Ziegen dürfen in einem reinen Wohngebiet in der Regel nicht gehalten werden.
Bienenstock darf jeder aufstellen
Einen Bienenstock kann in der Regel jeder auf seinem eigenen Grundstück aufstellen, sofern der Platz ausreicht. „Wer zur Miete wohnt und Bienen im Garten halten möchte, sollte dies vorab in jedem Fall mit der Vermieterin oder dem Vermieter klären“, rät Nuß.