
Qualzucht? Verwaltungsgericht bestätigt Verbot für Nackthunde
Foto: Heike Schmidt-Röger/Symbolbild
Gericht bestätigt Zuchtverbot für Nackthunde – Tierschützer erleichtert
Laut herz-fuer-tiere.de leiden Nackthunde oft an gesundheitlichen Problemen. Nun hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Zuchtverbot bestätigt.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Zuchtverbot für Nackthunde bestätigt. Laut herz-fuer-tiere.de leiden diese Hunde oft unter genetisch bedingten Gesundheitsproblemen. Die Entscheidung basiert auf dem Tierschutzgesetz, das Qualzuchten untersagt.
Warum wurde das Zuchtverbot bestätigt?
Laut herz-fuer-tiere.de sind Nackthunde wie der Mexikanische Xoloitzcuintle oder der Chinesische Schopfhund besonders anfällig für Zahnanomalien, empfindliche Haut und ein schwaches Immunsystem. Diese gesundheitlichen Probleme entstehen durch gezielte Zucht, weshalb das Gericht das Verbot als gerechtfertigt ansah.
Kastrationspflicht aufgehoben – aber strenge Auflagen
Zwar bleibt die Zucht verboten, doch das Gericht kippte die verpflichtende Kastration der bereits vorhandenen Hunde. Stattdessen muss die Züchterin sicherstellen, dass keine unkontrollierte Fortpflanzung stattfindet. Auch Kastrationsklauseln in Kaufverträgen wurden als unverhältnismäßig eingestuft.
Was bedeutet das Urteil für die Hundezucht?
Laut herz-fuer-tiere.de könnte dieses Urteil als Präzedenzfall für weitere Zuchtverbote dienen. Das Gericht hebt hervor, dass Qualzuchten aus Tierschutzgründen unterbunden werden können, gleichzeitig müssen Maßnahmen verhältnismäßig bleiben. Tierschutzorganisationen begrüßen das Urteil als wichtigen Schritt gegen gesundheitsschädliche Zuchtpraktiken. (vk)