
Ein Deutscher wollte einen ungeimpften Welpen aus Tschechien nach Deutschland bringen. Der Zoll stoppte ihn – das Tier sitzt nun in Quarantäne.
Foto: Hauptzollamt Regensburg
Illegaler Welpentransport: Zoll entdeckt vier Wochen alten Hundewelpen im Zug
Bei einer Zugkontrolle fand der Zoll einen zu jungen, ungeimpften Welpen. Der Käufer muss Quarantänekosten tragen und mit Bußgeld rechnen.
Zoll entdeckt illegal eingeführten Welpen in Reisezug
Bei einer Kontrolle im aus Tschechien kommenden Zug hat laut Pressemeldung des Hauptzollamts Regensburg der Zoll in Schirnding einen erst vier Wochen alten Hundewelpen entdeckt. Das Tier hatte weder Tollwutimpfschutz noch Chip oder EU-Heimtierausweis. Besitzer war ein 28-jähriger Mann aus Rheinland-Pfalz, der den Welpen kurz zuvor in Cheb für umgerechnet 200 Euro gekauft hatte.
Einfuhr ohne Tollwutimpfung verboten
Seit Ende 2014 ist die Einfuhr von Hunden nach Deutschland ohne gültigen Tollwutimpfschutz verboten. Aufgrund des jungen Alters war eine Impfung bei dem Welpen noch nicht möglich. Der Transport ohne Muttertier gilt zudem als tierschutzwidrig. Laut Zoll zeigte sich der Mann uneinsichtig – zuvor hatten ihm Züchter in seiner Heimat aus persönlichen Gründen den Kauf eines Welpen verweigert.
Tier in Quarantäne – Kosten für Besitzer
In Absprache mit dem Veterinäramt Wunsiedel wurde der Welpe in ein Tierheim gebracht und dort unter Quarantäne gestellt. Die Unterbringung und Impfungen über mehrere Wochen muss der Besitzer bezahlen. Neben den Tierarztkosten drohen ihm rechtliche Konsequenzen.
Appell des Zolls an Tierkäufer
Der Zoll warnt ausdrücklich vor dem Kauf junger Welpen im Ausland. Neben dem Risiko, Krankheiten wie Tollwut einzuschleppen, leiden die Tiere oft unter schweren Stress- und Entwicklungsstörungen. Reisende sollten sich vor einem Kauf genau über Einfuhrbestimmungen informieren.
Rechtliche Folgen und Hintergrund
Wer einen zu jungen Hund ohne Impfung und Heimtierausweis einführt, verstößt gegen tiergesundheits- und tierschutzrechtliche Vorschriften. Es drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro, in schweren Fällen auch Freiheitsstrafen. Die strengen Regeln dienen dem Schutz vor der Einschleppung der tödlichen Tollwut, die in Deutschland nur durch konsequente Impf- und Einfuhrkontrollen eingedämmt werden konnte. (isw)