
Herrenlose Katze gefunden? Hier erfahrt ihr, was jetzt zu tun ist.
Foto: Julian Stratenschulte
Katze zugelaufen: Das solltet ihr jetzt unbedingt wissen
Entlaufen oder heimatlos? Die Finder von Katzen sind sich oft unsicher, wie sie mit der Situation umgehen sollen. Hier findet ihr Tipps für das Vorgehen mit einer Fundkatze.
Katze gefunden? Darauf sollte man achten
Wichtig ist das Aussehen der Katze. Es ist in den meisten Fällen klar zu erkennen, ob es sich um einen Freigänger oder einen Streuner handelt. Eine gepflegte Katze hat glänzendes Fell und ist gut genährt. Wenn dennoch Zweifel bestehen, ob die Katze ein Zuhause hat, kann in der Umgebung nach Suchplakaten oder auf Plattformen, wie Facebook nach Vermisstenposts gesucht werden.
Der nächste Ansprechpartner wäre das örtliche Tierheim. Wenn die Katze außerhalb der Öffnungszeiten gefunden wird, kann die Polizei verständigt werden. Tierheime und Tierärzte können, wenn ein Chip vorhanden ist, herausfinden, wem das Tier gehört.
Die Katze ist offensichtlich heimatlos
Katzen, die Hilfe benötigen können, abgemagert, schmutzig und ungepflegt sein. Zudem können sie Verletzungen oder kahle Stellen im Fell aufweisen. In diesem Fall sollte die Katze nicht aus den Augen gelassen und ihr gegebenenfalls Futter und Wasser bereitgestellt werden.
Auch hier gilt, das Tierheim zu informieren und abzusprechen, wie vorgegangen werden sollte. Neben dem Tierheim können örtliche Organisationen oder Vereine bei dem Vorgehen helfen.
Frei lebende Katzen bei der Fortpflanzung erwischt
Wird gesehen, wie frei lebende Katzen sich fortpflanzen, sollte schnell gehandelt werden. Ansprechpartner ist auch hier das Tierheim. Die Katzen können nach Absprache ins Tierheim gebracht werden, wo sie kastriert und wieder in ihrem Revier ausgesetzt werden. Mit schneller Handlung wird verhindert, dass die Katzen sich weiter fortpflanzen. Eine Katze kann im Jahr dreimal Nachwuchs bekommen.
Darf eine gefundene Katze behalten werden?
Ein Fundtier darf nicht einfach behalten werden. Bei dem Begriff Fundtier, steht noch nicht fest, ob es sich um eine entlaufene oder eine ausgesetzte Katze handelt. Zunächst stehen die Finder in der Pflicht, den Fund zu melden. Meldet der Finder den Fund nicht, macht er sich wegen Unterschlagung vor dem Gesetz strafbar.
Wenn nach 6 Monaten kein Besitzer gefunden werden konnte, kann das Tier in den Besitz des Finders übergehen.