
Gassi-Gesetz: Eine neue Verordnung von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) soll für ausreichend Hunde-Auslauf sorgen.
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Neue Verordnung: Klöckner will Gassi-Pflicht
Hunde brauchen Auslauf und sollen nicht lange alleine bleiben, meint Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU). Ihre neue Verordnung soll nun unter anderem zwei Mal täglich Gassi garantieren.
Klöckners Gassi-Garant
Zwei mal täglich Gassi und insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien – das soll im kommenden Jahr für alle Hundehalter*innen verpflichtend gelten. So sieht es der Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) vor. Ihr Entwurf wird nun mit den Ländern und Fachverbänden abgestimmt.
Darf man Hunde alleine lassen?
Nach Informationen von Nord24 aus Kreisen des Landwirtschaftsministeriums soll auch „mehrmals täglich Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat“ garantiert sein, wie es in der Verordnung heißt. Was das konkret für Arbeitnehmer*innen, die Hunde halten, bedeutet, ist unklar.
Fokus auf Zwingerhaltung und Kettenhunde
Die Verordnung soll vor allem Tieren in Zwingerhaltung zu mehr Auslauf verhelfen. Hunde über lange Zeit anzuketten, soll grundsätzlich verboten und nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Wie die Einhaltung der Regeln bei privaten Hundebesitzern kontrolliert werden soll, sei Sache der Landesbehörden. Diese würden aber sicherlich nicht bei jedem Hundebesitzer klingeln und fragen, ob er schon mit dem Hund draußen war, sagte eine Sprecherin der Ministerin.
Keine Ausstellung mit Qualzuchten mehr
Hunde, die erblich bedingt Schmerzen erleiden und Schäden unterliegen – sogenannte Qualzuchten – sollen nicht mehr ausgestellt werden dürfen.
Züchter*innen betroffen
Die Verordnung sieht auch vor, dass Hundezüchter*innen sich zukünftig mindestens vier Stunden am Tag um die Welpen kümmern sollen, damit diese sich ausreichend an Menschen gewöhnen. Ein Betreuer soll außerdem höchstens drei Würfe – also Welpen-Nachwuchs einer Hündin – gleichzeitig betreuen dürfen.
Neue Richtlinien für Tiertransporte
Tiertransporte von Nutztieren innerhalb Deutschlands sollen zukünftig maximal viereinhalb Stunden dauern dürfen, falls die Temperaturen im Transporter über 30 Grad klettern können. „Gerade im Sommer bei hohen Temperaturen müssen wir vermeiden, dass den Tieren durch Hitze vermeidbare Leiden zugefügt werden“, sagte Klöckner. „Deshalb setze ich hier strengere Regeln für Transporte durch, die über das EU-Recht hinausgehen.“
Neue Verordnung: Klöckner will Gassi-Pflicht Zwei mal täglich Gassi und mindestens eine Stunde Auslauf – das soll im kommenden Jahr für alle Hundehalter*innen verpflichtend gelten. So sieht es eine neue Verordnung von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) vor. Ihr Entwurf wird nun mit den Ländern und Fachverbänden abgestimmt.