
Aufmerksamer Begleiter: Wird ein Hund als Therapie- oder Assistenztier eingesetzt, können die anfallenden Kosten von der Steuer abgesetzt werden.
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Notwendige Tierhaltung: Kosten können von der Steuer abgesetzt werden
Haltet ihr euer Haustier nur zum Spaß oder unterstützt es euch im Alltag? Das macht für das Finanzamt einen großen Unterschied.
Ärztliches Attest nötig
Anschaffung, Futter, Tierarztkosten: Ein Haustier zu halten kann teuer sein. Wer es aber als alltäglichen Begleiter benötigt, kann die anfallenden Kosten in einigen Fällen als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben „Hierfür bedarf es allerdings eines ärztlichen Attests, das die Notwendigkeit dieser Tierhaltung bescheinigt“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.
Belastungsgrenze überschreiten
Außerdem muss eine weitere Bedingung für die Absetzbarkeit erfüllt sein: Die Unterhaltskosten für das Tier müssen die zumutbare Belastungsgrenze überschreiten. Sie ist individuell und hängt von der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder ab.
Tierhaltung aus beruflichen Gründen voll absetzbar
Davon zu unterscheiden ist die Haltung eines Tieres aus beruflichen Gründen. In diesen Fällen können sämtliche Kosten, die das Tier verursacht, in voller Höhe als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Laut Karbe-Geßler ist das etwa bei Polizeiwachhunden oder Therapietieren in Heilberufen der Fall.