
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Jäger auf Hunde und Katzen schießen. Das ist zumindest in Baden-Württemberg der Fall.
Foto: Sebastian Gollnow
Tierliebhaber aufgepasst: In diesem Bundesland dürfen Hunde und Katzen gejagt werden
Unter bestimmten Bedingungen dürfen Jäger auf Hunde und Katzen schießen. Wann und wo das erlaubt ist und wie Tierhalter ihre Lieblinge schützen können.
Nach Angaben von karlsruhe-insider.de erlaubt das Jagdgesetz in Baden-Württemberg unter bestimmten Bedingungen den Abschuss von wildernden Hunden und Katzen. Ein tragischer Vorfall im Kreis Pinneberg zeigt, welche Konsequenzen das für Haustierbesitzer haben kann.
Erschossener Kater sorgt für Entsetzen
In Schleswig-Holstein fand eine Frau ihren geliebten Kater Gismo mit einer tödlichen Schusswunde am Kopf. Die Polizei ermittelt, doch bislang gibt es keine eindeutigen Hinweise auf den Täter. Da es in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, freilaufende Haustiere zu töten, liegt die Vermutung nahe, dass ein Jäger den Kater als Gefahr für Wildtiere eingestuft hat.
Jagdgesetz erlaubt Abschuss unter Bedingungen
Laut § 49 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) dürfen in Baden-Württemberg Hunde und Katzen erlegt werden, wenn sie nachweislich wildern – also Wildtieren nachstellen oder diese gefährden. Allerdings gibt es klare Regeln: Der Abschuss ist nur in einem festgelegten Jagdrevier erlaubt und darf nur von anerkannten Jägern vorgenommen werden. Zudem muss die Ortspolizeibehörde eine Genehmigung erteilen.
Halter sollten ihre Tiere schützen
Bevor ein Haustier tatsächlich getötet wird, sind andere Maßnahmen vorgeschrieben. Zunächst soll der Halter versuchen, das Tier unter Kontrolle zu bringen. Ist das nicht möglich, muss der Jäger versuchen, das Tier lebend einzufangen. Der Abschuss ist nur die letzte Option. Haustierbesitzer sollten daher darauf achten, ihre Tiere nicht unbeaufsichtigt in der Natur herumlaufen zu lassen – besonders in der Nähe von Jagdgebieten. (fi)