Auch wenn jemand anderes als Herrchen oder Frauchen mit einem Hund spazierengeht: Besitzer sind für Schäden, die durch das Tier verursacht werden, haftbar.

Auch wenn jemand anderes als Herrchen oder Frauchen mit einem Hund spazierengeht: Besitzer sind für Schäden, die durch das Tier verursacht werden, haftbar.

Foto: Günther/dpa

Tierwelt

Wer haftet beim Gassigehen mit einem fremden Hund?

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Von nord24
9. August 2022 // 13:20

Wer einen Hund hat, braucht Zeit – oder eine verlässliche Vertretung. Doch selbst gut erzogene Tiere können Schäden anrichten. Das kann teuer werden.

Schäden oder Verletzungen

Oft überlassen Herrchen und Frauchen ihr Tier stundenweise oder während einer Urlaubsreise anderen Personen. Das können Bekannte sein, mitunter kommen aber auch professionelle Hundesitterinnen und Hundesitter zum Einsatz. Doch ob Freundschaftsdienst oder Profi-Betreuung: Hunde können während dieser Zeit Schäden verursachen oder andere Menschen verletzten.

Haftung in unbegrenzter Höhe

Grundsätzlich haften die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer für Gefahren, die von ihrem Tier ausgehen – und zwar in unbegrenzter Höhe. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Sachschaden handelt oder ob ein Mensch verletzt wurde. „Deshalb ist eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung immer eine Überlegung wert. Denn hier sind in der Regel auch Schäden mit abgedeckt, die in der Zeit der Fremdbetreuung im Rahmen eines Freundschaftsdienstes entstehen“, sagt Benny Barthelmann, Versicherungsexperte.

Versicherung vorgeschrieben

Für gewerbliche Hundesitterinnen und Hundesitter gelten mitunter andere Regeln. „Normalerweise wird mit ihnen ein Verwahrungsvertrag abgeschlossen. Dann sind viele Schäden über das Unternehmen abgedeckt“, erklärt Barthelmann. Das schließt jedoch die Haftung der Tierhalterinnen und Tierhalter nicht immer komplett aus. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist eine Hundehaftpflicht-Versicherung für alle Rassen vorgeschrieben.