Winterreifenwechsel: Vorschriften, Bußgelder und Ausnahmen

Winterreifenwechsel: Vorschriften, Bußgelder und Ausnahmen

Foto: Marc Wittkowski

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Ab wann gilt die Winterreifenpflicht und was droht bei Verstößen?

25. September 2024 // 15:17

In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht. Erfahren Sie, wann der Reifenwechsel erforderlich ist, welche Ausnahmen bestehen und welche Bußgelder drohen.

Winterreifenpflicht: Was gilt in Deutschland?

In Deutschland greift eine situative Winterreifenpflicht, die bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneematsch oder Reifglätte gilt. Die oft genannte Faustregel „Oktober bis Ostern“ gibt nur eine grobe Orientierung, rechtlich relevant ist sie jedoch nicht. Wichtig ist, dass Winterreifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) ausgestattet sind. Die früher erlaubte M+S-Kennzeichnung bleibt nur bis September 2024 gültig, berichtet der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV).

Bußgelder und Ausnahmen

Wer bei winterlichen Bedingungen ohne geeignete Winterreifen fährt, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro, das bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer auf 80 Euro steigen kann. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg. Für den Fahrzeughalter drohen 75 Euro Strafe und ebenfalls ein Punkt. Motorräder und landwirtschaftliche Fahrzeuge sind von der Pflicht ausgenommen.

Mindestprofiltiefe und Sicherheit

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für Winterreifen beträgt 1,6 mm. Der ADAC empfiehlt jedoch mindestens 4 mm für mehr Sicherheit bei Schnee und Eis. Zudem sollten Winterreifen nach spätestens sechs Jahren ausgetauscht werden, da das Material über die Zeit an Grip verliert.

Ganzjahresreifen im Winter?

Ganzjahresreifen sind erlaubt, sofern sie das Alpine-Symbol oder die M+S-Kennzeichnung tragen. Diese Reifen gelten als wintertauglich und können daher im Winter verwendet werden. Doch ab Oktober 2024 dürfen nur noch Reifen mit Alpine-Symbol bei winterlichen Straßenbedingungen genutzt werden.

Was passiert bei einem Unfall mit Sommerreifen?

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist und einen Unfall verursacht, muss mit Kürzungen der Kaskoversicherung rechnen. Auch bei einem unverschuldeten Unfall kann einem Mitverschulden angelastet werden, da das Fahren ohne Winterreifen als grob fahrlässig gilt. (krü)