Das Geld soll bis zum letzten Tag des Vormonats auf dem Konto sein.

Das Geld soll bis zum letzten Tag des Vormonats auf dem Konto sein.

Foto: Daniel Reinhardt

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Zuschuss für Studenten: Diese Auszahlung kommt Ende des Monats

1. Mai 2025 // 09:00

BAföG wird monatlich im Voraus gezahlt – und soll bis zum letzten Tag des Vormonats auf dem Konto sein.

Wer BAföG erhält, soll das Geld laut Gesetz „monatlich im Voraus“ ausgezahlt bekommen. Konkret heißt das: Der Förderbetrag muss spätestens am letzten Tag des Vormonats auf dem Konto sein. So können Studierende Miete, Strom und andere Fixkosten pünktlich zum Monatsanfang zahlen – ohne ihr Konto zu überziehen.

Auszahlung erfolgt je nach Bundesland unterschiedlich

Zwar wird das BAföG bundesweit nach den gleichen gesetzlichen Vorgaben gezahlt, doch die konkrete Umsetzung liegt bei den Ländern. Eine Recherche von Studis Online bei 16 Studentenwerken ergab: Alle Länder halten sich an die Vorschrift, das Geld rechtzeitig anzuweisen. In Hamburg zum Beispiel erfolgt die Auszahlung meist um den 23. eines Monats.

Wochenende verzögert die Zahlung nicht

Banken bearbeiten keine Überweisungen an Wochenenden oder Feiertagen. Dennoch ist sichergestellt, dass die BAföG-Zahlung nicht ins Stocken gerät. Die Landeskassen passen ihre Überweisungstermine flexibel an das Monatsende an – auch in Monaten wie Februar mit weniger Tagen.

Das sind die spätesten Auszahlungstermine

  • Freitag, 30.05.2025
  • Montag, 30.06.2025
  • Donnerstag, 31.07.2025
  • Freitag, 29.08.2025
  • Dienstag, 30.09.2025
  • Freitag, 31.10.2025
  • Freitag, 28.11.2025
  • Mittwoch, 31.12.2025

Späte Bescheide verzögern die erste Zahlung

Entscheidend für den Auszahlungstermin ist, dass der BAföG-Bescheid rechtzeitig vorliegt. Wird dieser erst nach dem Zahlungslauf erstellt, verschiebt sich die erste Auszahlung um einen Monat. Vor allem in Bundesländern mit nur einem Zahllauf pro Monat, wie Hamburg, ist das zu beachten, berichtet www.studis-online.de. (vk)